(...) Ich sehe keine Notwendigkeit, Befugnisse der Polizei zu ändern. Beamte der Bundespolizei handeln regelmäßig auch in schwierigen Ausnahmesituationen mit Augenmaß und Besonnenheit nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (...)
(...) Eine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern, Dienstnummern oder Dienstmarken besteht nicht. Daher ist das Tragen von Namensschildern zur Dienstkleidung bei polizeilichen Einsätzen, in denen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei regelmäßig einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt werden, nicht vorgesehen. Diese Regelung hat sich in der polizeilichen Praxis bewährt und wurde in Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und dem Schutzbedürfnis der Polizisten und ihren Familien sowie der Fürsorgepflicht des Dienstherrn getroffen. (...)
(...) Denn der Kontakt mit den Bürgern bedeutet mir viel, weil man etwas über die wirkliche Stimmungslage in der Bevölkerung erfahren kann. Der persönliche Kontakt ist selbstverständlich die beste Möglichkeit, doch hierzu habe ich häufig nicht so viel Zeit, wie ich es mir wünsche. Deshalb sind mir Projekte wie "Abgeordnetenwatch" genauso wichtig wie die Kommunikation via Brief oder Email. (...)