Frage an Wolfgang Schäuble von Günter S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
Sie waren bei der Formulierung des Einigungsvertrages 1990 maßgeblich mitbeteiligt. Die letzte Regierung der DDR wollte unbedingt, dass eine Entschädigungsregelung für die Opfer/Widerständler in der DDR in das Vetragswerk aufgenommen wird, hatte diese auch entsprechend formuliert. In Blitzesschnelle ist dieser Entschädigungspassus aus dem Vertragsentwurf gestrichen worden.
Ich habe mit meiner Familie 5 1/2 Jahre auf die Ausreise gewartet, dabei litten wir schwer. Meine Frau und ich bekamen Berufsverbot, unsere Tochter durfte nicht studieren. Über die Schäden an Leib und Selee will ich nicht reden, die sind zum Teil irreparabel.
Aber: Durch das Berufsverbot hatten meine Frau und ich Gehaltseinbußen in Höhe von 120.000 Mark-Ost. Als wir ausreisten, durften wir nichts an Möbeln und Gerätschaften mitnehmen, wir kamen in der Bundesrepublik als verarmte Schlucker an. Um solche Härten auszugleichen, die es vorher auch schon gab, installierte man das Fremdrentengesetz. Ich habe zwei Fragen:
1. Finden Sie es gerecht, dass Opfern/Widerständlern der DDR 1991, ohne sie zu informieren, die ihnen per Gesetz zugesicherte Berentung nach dem Fremdrentengesetz versagt wurde, während denen, die die DDR in den Ruin trieben, Menschen hinmordeten und die Freiheit mit Füßen traten, großzügigst in den Genuss der Sonderversorgungssysteme des SED-Staates gelangen?
2. Sehen Sie heute ein, dass das damalige Streichen des Passus aus dem Einigungsvertrag - großzügige Entschädigung der Opfer/Widerständler in der DDR - ein Fehler an denen war, die ihre Gesundheit, ihr berufliches Fortkommen und z.T. ihr Leben einsetzten, um ihren Traum von einem selbstbestimmten Leben in Freiheit zu verwirklichen?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Schaumburg