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Antwort von Wolfgang Schäuble
CDU
• 27.11.2012

(...) Wenn der Betrag, den sie tatsächlich brauchen, höher ist als die Deckungsrückstellung, muss der Unterschied (der sog. Sicherungsbedarf) aus den vorhandenen Bewertungsreserven gedeckt werden. Nur das, was über diesen Unterschied hinaus noch an Bewertungsreserven vorhanden ist, kann ausgezahlt werden. (...)

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