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Frage von Jürgen H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jürgen H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schäuble,

im November wurde eine Gesetzesänderung bezüglich der Bewertungsreserven bei Versicherungen durchgeführt.
Waren Sie bei der Abstimmung anwesend? Wenn ja, wie haben Sie abgestimmt?
Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hetzel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hetzel,

die gesetzlichen Änderungen bei Bewertungsreserven von Lebensversicherungen wurden im Februar von den Mitgliedern des Bundeskabinetts beschlossen und im November vom Bundestag verabschiedet.

Die Änderungen waren erforderlich geworden, um Verbesserungen bei der Berechnung der Bewertungsreserven zu erzielen. Seit 2007 haben die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Nach der bisherigen Rechtslage existierte jedoch noch kein allgemein anerkanntes Verfahren, wie die Versicherer diesen Betrag zu berechnen haben, was zu erheblichen Ungleichheiten bei der Ermittlung der Bewertungsreserven durch die verschiedenen Versicherer führte.

Dieses Ermittlungsverfahren wird jetzt vom Gesetzgeber für alle Versicherer einheitlich vorgeschrieben. Vereinfacht gesagt werden die Unternehmen verpflichtet, regelmäßig zu vergleichen, welchen Betrag sie zur Erfüllung eines Vertrags zurückgelegt haben (die sog. Deckungsrückstellung), und welchen Betrag sie tatsächlich brauchen. Wenn der Betrag, den sie tatsächlich brauchen, höher ist als die Deckungsrückstellung, muss der Unterschied (der sog. Sicherungsbedarf) aus den vorhandenen Bewertungsreserven gedeckt werden. Nur das, was über diesen Unterschied hinaus noch an Bewertungsreserven vorhanden ist, kann ausgezahlt werden.

Diese Neuregelung gilt nur für die künftige Überschussbeteiligung der Versicherten. Bereits entstandene Ansprüche auf Beteiligung an den Bewertungsreserven sind von der Regelung also nicht betroffen. Die Bewertungsreserven werden vom Versicherer für den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ermittelt. Die konkrete Ausgestaltung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden und richtet sich nach den vertraglichen Versicherungsbedingungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Wolfgang Schäuble