Frage an Wolfgang Schäuble von Philipp B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Schäuble,
Ihre Definition von "Killerspielen" und die Auszüge aus dem StGB lassen bei mir Fragen aufkommen.
Wenn ein Rechtsorgan in Deutschland dem genannten Folge leisten will (Und dabei missachte ich jetzt die Wiedersprüche mit Presse-und Meinungsfreiheit), muss ich ca 20% der Musikindustrie, ca 33% der Filmindustrie, etliche Elemente aus dem Bereich Buch und Presse und ca 50% der Videospieleindustrie verbieten. Dazu das deutsche TV-Programm (inkl. Werbung) einer deutlichen Aufsicht unterziehen.
Warum geht die Politik so intensiv auf die sogennanten "Killerspiele ein"?
Wenn ich erst Heute einen 16-jährigen in den Kinofilm "Crank 2" gehen sehe, der gewaltverherlichender als jedes Videospiel ist, auf der Straße Kinder perverse Songtexte hören,dann frage ich mich ernsthaft:"Ist unsere Politik überhaupt noch in der Lage das Auge für das Wesentliche zu bewahren ?"
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Verstehen sie mich nicht falsch, Videospiele ist ein akkutes Thema, das behandelt werden muss, aber es ist nur ein Teilbereich der Medien unserer modernen Welt. Solange wir nicht erkennen, dass Verbote hier, wenn überhaupt ein Effekt darauf folgen sollte, die Problematik völlig verfehlen und zur Lösung überhaupt nichts beitragen werden(!), solange werden diese Gesellschaftsprobleme schlimmer.Und genau das sind sie, nicht Killerspiele oder sonst was, es sind gesellschaftliche Misstände, die es im Ursprung zu erfassen und zu betreuen gilt.
Ganz nebenbei geht ein Verbot von Videospielen in Deutschland eine gegensätzliche Richtung zur EU ein. Im Sinne der EU ist es kein Problem den kompletten Markt (aus Deutschland) zu erreichen, aber am eigenen Markt wollen wir Richtlinien einführen, welche so leicht zu Umgehen sind?
Es ist auch heute noch selten ein Problem für einen minderjährigen 18+ Titel zu erwerben! Warum? Warum drohen wir Raubkopieren mit bis zu 5 jahren Haft, aber dem Unternehmen, oder dessen Personal, welche die genannten Produkte "illegal" verkaufen, nicht?
Freundliche Grüße
Philipp Böhme