Frage an Wolfgang Schäuble von Kenneth S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
als ausländischer Mitbürger aus einem nicht EU-Land, stehe ich immer wieder vor dem Problem, eine Meldebescheinigung vom zuständigen Ordnungsamt bei Behördengängen vorlegen zu müssen.
Als US-Amerikaner bin ich nur in Besitz eines Reisepasses, in dem keinerlei Angabe über Adressen, etc. vorhanden sind.
Daher meine Frage:
Ist es evtl. in Planung, für ausländische Mitbürger die aus einem Nicht EU Land stammen, wie ich, einen Zusatzausweis einzuführen, der wie ein Personalausweis zu handhaben wäre, um so z.B. seiner Ausweispflcht gegenüber Polizei-Behörden oder Ämtern nachkommen zu können, ohne immer wieder aufs neue eine Meldebescheingung gegen eine Gebühr im Einwohnermeldeamt holen zu müssen?
Mit freundlichen Grüssen
Kenneth Smith
Sehr geehrter Herr Smith,
darf ich Sie in Beantwortung Ihrer Frage perspektivisch auf eine absehbare Neuerung des Aufenthaltsrechts hinweisen?
Auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vom 18. April 2008 zur Einführung von elektronischen Aufenthaltstiteln wird der Aufenthaltstitel voraussichtlich ab Anfang 2011 eigenständig im Kartenformat mit einem Chip ausgegeben und nur noch in Ausnahmefällen als Klebeetikett in den Pass eingeklebt. Der elektronische Aufenthaltstitel soll als Ausweisersatz dienen und damit ebenfalls die Pass- und Ausweispflicht innerhalb der Bundesrepublik erfüllen; er wird auch die Angaben zur Wohnanschrift enthalten. Diese Neuerung dürfte den von Ihnen vorgeschlagenen Ausweispapieren mit Meldeanschrift weitestgehend entsprechen und Ihnen zusätzliche Behördengänge ersparen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble