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Frage von Kenneth S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Kenneth S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

bezugnehmend auf Ihre Antwort an Herrn Kaiser zu den zusätzlichen Sicherungssystemen von Schusswaffen, habe ich noch einige Fragen:

Sie geben an, dass Schusswaffen besser gesichert wären, wenn solche zusätzlichen Sicherungssysteme, wie die von Armatix, zum Einsatz kämen.
Ich bestreite das.
Zum einen wurde das besagte System in weniger als 2 Minuten, wie Herr Kaiser bereits angemerkt hatte, umgangen und die Sicherung gelöst. Zum anderen hat das Armatix System auf der IWA 2009 gänzlich versagt und lies sich nicht mehr öffnen, mit dem Resultat, dass die Schusswaffe eingeschickt werden musste.

Hieraus ergeben sich für mich gleich weitere Fragen:
Auf der Internetseite des Herstellers wird in den FAQ`s geschrieben, dass die PIN des Sicherungssystems nur mit einer Master PIN neu vergeben werden kann. Diese Master PIN wird bei jeder Bedieneinheit mitgeliefert, in Form einer Karte, die seperat zu verwahren ist.
Wer garantiert den Waffenbesitezrn, dass nicht binnen kürzester Zeit eine Kopie der Master PIN`s gekoppelt mit den Seriennummern der Geräte in unbefugte Hände gelangt?

Auch frage ich mich, wer für die Kosten aufkommen soll, wenn das Sicherungssystem wie auf der IWA versagt und die Waffe samt Sicherungssystem an den Hersteller geschickt werden muss, um den Sicherungsdorn wieder Fachgerecht entfernen zu lassen?

Wie Sie geschrieben haben, hat jeder Waffenbesitzer dafür zu sorgen, dass dei Schusswaffen vor dem Zugriff Dritter zu sichern sind.
Durch den Einsatz von den bereits vorgeschriebenen Waffenschränken ist dies bereits gewährleistet.

Aber die Waffen zusätzlich mit solchen sehr fragwürdigen Geräten zu sichern halten ich jedem Sportschützen und Jäger gegenüber für maßlos übertrieben und ffür reine Geldmacherei. Selbst wenn jeder Sportschütze nur 5 Schusswaffen sein eigen nennt, wären das je Schütze mindestens. € 670,- an zusätzlichen Kosten.

Mit freundlichen Grüssen
Kenneth Smith

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Smith,

mit der Antwort an Herrn Kaiser habe ich mich nicht für ein bestimmtes Blockiersystem ausgesprochen. Wahrscheinlich haben Sie recht, dass unter Zuhilfenahme von speziellen Werkzeugen mit gewisser Übung jedes Sicherungssystem überwunden werden kann.

Alle jetzigen Überlegungen zum Waffenrecht stehen jedoch unter folgenden Prämissen:
- insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen sowohl formell als auch materiell zu erschweren,
- die Regelungen zur Aufbewahrung von Schusswaffen zu evaluieren,
- eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften und verschärfte Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorschriften zu erreichen.

Die von Ihnen angesprochene Diskussion, eine zusätzliche Blockierung von Schusswaffen oder Waffenschränken mittels biometrischer Sicherungssysteme verpflichtend einzuführen, ist vor diesem Hintergrund zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble