Frage an Wolfgang Schäuble von Roland K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Schäuble,
in Ihrem Interview in der "Rheinischen Post" raten Sie den Beamten zur Privatvorsorge.
Können Sie mir einmal erklären, warum sich die Renten nach den durchschnittlich gezahlten Beträgen des gesamten Berufslebens errechnen, die Pensionen aber nach dem letzten Verdienst berechnet werden? Das ist absolut ungerecht und bevorteilt die Pensionäre.
Wie ist dies mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, das kann doch eigentlich rechtlich in keiner Weise haltbar sein?!
Mit freundlichen Grüßen
Roland Kuntz, Saarbrücken
Sehr geehrter Herr Kuntz,
bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um Alterssicherungssysteme, die historisch gewachsen sind und in ihren Anspruchsvoraussetzungen und ihrer Ausgestaltung deutliche Unterschiede aufweisen. Dementsprechend gibt es - auch verfassungsrechtliche - Systemunterschiede zwischen Beamtenversorgung und Rente. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehören die Alimentation der Beamten und die Berechnung der Versorgung aus dem letzten Amt zu den prägenden Grundlagen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Eine Bemessung der Beamtenversorgung nach den in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Grundsätzen wäre danach verfassungsrechtlich unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble