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Frage von Erich J. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Erich J. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Damen und Herren,
habe heute in den Nachrichten vernehmen müssen, dass sich Dr. Schäuble offen bar mit dem Gedanken trägt, Renten und Pensonen einander anzugleichen - im negativen Sinn - sicherlich.

Es wurde u.a. geäußert, dass sich Beamte, wie Arbeitnehmer und Angestellte, eine Zusatzversicherung zueigen machen sollten.

Meine Frage; trifft meine Vermutung zu, dass die Pensionen, ähnlich der Renten, bis auf ein Minimum abgeschmolzen werden sollen ?
Für welche Altersgruppe wäre dieses Vorhaben angedacht ?
Sind auch aktive Pensionäre, die sich nicht mehr vorbereiten können, betroffen ?

Ich erwarte Ihre Antwort und hinterlasse noch freundliche
Grüße
Ihr

Erich Jedwabski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jedwabski,

die Beamtenversorgung ist ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung von den Auswirkungen des demographischen Wandels in der Gesellschaft betroffen. Die Finanzierung der verschiedenen Altersversorgungssysteme muss daher auf eine langfristig sichere Grundlage gestellt werden. Mit dieser Zielsetzung sind seit Anfang der 1990er Jahre die Reformen der Alterssicherungssysteme stets im Gleichklang vorgenommen worden. Daher sind die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich in die Beamtenversorgung übertragen worden, soweit nicht grundlegende Unterschiede zwischen beiden Alterssicherungssystemen dem entgegenstehen.

Insbesondere ist mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 die Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung übertragen worden. Dies führt für alle Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu einer schrittweisen Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes von bisher 75 % auf künftig 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die damit einhergehende Kürzung des Versorgungsniveaus verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Zugleich sind die aktiven Beamtinnen und Beamten in den Anwendungsbereich der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riesterrente) einbezogen worden. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, neben der Versorgung durch den Dienstherrn eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge aufzubauen. Diese Förderungsmöglichkeit besteht weder für Rentnerinnen und Rentner noch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, weil dieser Personenkreis die Leistungen der Altersvorsorge bereits in Anspruch nimmt und dementsprechend eine Altersvorsorge auch nicht mehr aufbauen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble