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Frage von Michael H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Minister Schäuble,

mich würde interessieren, welcher Sinn dahinter steht, dass Neugeborene, die einen Personalausweis oder Reisepass benötigen, ein Lichtbild (beim Reisepass sogar mit sehr strengen Anforderungen) erforderlich ist, obgleich Säuglinge noch nicht mal in der Lage sind, den Kopf von alleine anzuheben?

Freundliche Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hussel,

in Deutschland werden Reisepässe, Personalausweise und seit 1. November 2005 auch Kinderreisepässe an Kinder und Säuglinge nur mit Lichtbild ausgestellt. Die Einführung des Erfordernisses eines Lichtbildes im Kinderreisepass an Kinder unter 10 Jahren war eine Reaktion auf entsprechende Einreisebestimmungen anderer Länder. Die in Deutschland im Zuge der Einführung der elektronischen Reisepässe geltenden Fotorichtlinien beruhen auf international festgelegte Kriterien der internationalen Standardorganisation(ISO) und der für die Normung von Reisedokumenten zuständigen International Civil Aviation Organisation (ICAO).

Selbstverständlich können diese international festgelegten strengen Kriterien nicht uneingeschränkt auf Kleinkinder und Säuglinge zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sieht die Passverordnung Ausnahmen von den Lichtbildanforderungen bei Kindern unter 10 Jahren vor. In der Anlage 8 der Passverordnung sind bei den Vorgaben für Lichtbilder in Reisepässen und Kinderreisepässen für Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren erweiterte Toleranzbereiche - zum Beispiel für die Position der Augen - vorgesehen. Für Säuglinge und Kleinkinder bis zum sechsten Geburtstag gelten weitere Ausnahmen, zum Beispiel für die Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme) und die Blickrichtung.

Die genauen Anforderungen an Passbilder für Kinder und Kleinkinder finden Sie im Internet unter www.epass.de.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble