Frage an Wolfgang Schäuble von Marco S. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Schäuble,
eine kurze knappe Frage zum DNeuG (Dienstrechtsneuordnungsgesetz). Die finanziellen Auswirkungen des DNeuG wurden in einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung beziffert. Belaufen sich diese Kosten nach Veröffentlichung dieses Gesetzes noch immer in diesem Bereich? Oder muss man mit wesentlich höheren Kosten rechnen? Es wäre nett wenn Sie mir eine detaillierte Kostenaufstellung (Kosten die in den nächsten Jahren durch das Gesetz auf den Bund zukommen) der wichtigsten Kernpunkte des DNeuG, zukommen lassen könnten. Diese Informationen sollen in ein Projekt fließen das während meines Studiums zum Dipl-Verwaltungswirt, durchgeführt wird.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe,
weiterhin ein gutes gelingen in Berlin
Freundliche Grüße
Marco Stöhr
Sehr geehrter Herr Stöhr,
die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs zum
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) haben im Gesetzgebungsverfahren -
neben dem federführenden Innenausschuss - u.a. den Haushaltsausschuss (8.
Ausschuss) des Deutschen Bundestages beschäftigt. Der Bericht des
Haushaltsausschusses ist als Drucksache 16/10887 auch im Internet
veröffentlicht ( http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php ).
Über die Feststellungen des Ausschusses hinausgehende detaillierte
Kostenaufstellungen zu den Kernpunkten des DNeuG sind mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble