Frage an Wolfgang Schäuble von Heribert K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Dr. Schäuble,
Winnenden macht tief betroffen. Der Ruf nach eiem nochmal zu verschärfenden Waffengesetz macht sich breit. Christian Ströbele fordert die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Schützenvereinen. Hierdurch kann sicherlich nicht die Tat eines geistig kranken Amokläufers verhindert werden. Gleichwohl kann man sich doch vorstellen, dass es bei einer Neuregelung des Waffengesetzes zu einer Trennung der Aufbewahrung von Munition und Waffen kommen kann. Die zentrale Beschaffung von Munition erfolgt über den Schützenverein. Die Herausgabe der Munition mit Treibmittel (nicht Luftdruckwaffenmunition) erfolgt im Verein gegen Dokumentation im Munitionsbuch. Es erfolgt regelmäßig ein Bestandsabgleich zwischen Munitionsbuch und Munitionslager. Eine regelmäßige Kontrolle des Munitionsbuchs über die Aufsichtsbehörde müsste stattfinden. Genauso wird bei Auswärtswettkämpfen die Munition an einen Verantwortlichen ausgehändigt, der überzählige Munition im Anschluss an den Wettkampf wieder an den Verein zurückgibt. Das Selbstladen von Munition mag nur noch in den Vereinen unter Vereinsaufsicht stattfinden. Die Waffen ohne Munition können privat aufbewahrt werden. Natürlich ist eine solche Vorgehensweise mit erheblichem Mehraufwand für den Verein verbunden. Auch wird es zu Bestandsfehlern kommen. Aber könnte man die Landesschützenverbände/Bundesschützenverband nicht wenigstens vom Ministerium dazu anregen, hier im Wege einer freiwilligen Selbstkontrolle die Trennung von Munition und Waffen zu praktizieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
darf ich Sie auf meine Beantwortung der Fragen von Herrn Decker zu diesem Thema verweisen? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble