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Frage von Helmut E. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Minister Schäuble!

Bezüglich des von Fachleuten als "dynamischen Amoklauf"eingestuften Kapitalverbrechens eines 17-jährigen , der am Mittwoch, den 11.3.2009, in Winnenden in Baden-Württemberg begann und sich mehrere Stunden durchs Ländle hinzog stellen sich nachfolgende Fragen:

1.) Laut u.a.der Internet-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung, 12.3.2009, handelt es sich beim Täter um einen "verwöhnten" Sohn aus materiell gutgestellten Hause, der von einem aufbrausenden Vater regelmäßig gemobbt wurde, wenn er bei Tischtennisturnieren Papis übersteigerten Leistungs- vorstellungen nicht genügte. Auch sei bekannt gewesen, daß er mit schmerzhaften Kügelchen auf andere bei "Schieß- übungen" auf einem nahe der Wohnung gelegenen Spiel- platz auf andere geschossen hat und daraufhin von seinen Alterskameraden isoliert und gemieden wurde. Ist es daher in Deutschland eine zu schliessende Gesetzteslücke, daß es für solche Fälle, die immerhin juristisch den minderschweren Fall einer gefährlichen Körperverletzung darstellen, keine Anzeigepflicht gibt, wie sie nur bei bestimmten schwersten Verbrechen gilt?

2.) Hat die neue Strategie der Polizei in Baden-Württemberg, nämlich bei Amoklauf in der Schule mit sich gegenseitig Deckung gebenden Dreierteams von Polizisten den Amokläufer frühzeitig final zu liquidieren zu versuchen, nicht im vorliegenden Fall sichtbar, ein ganz erhebliches Risko, wenn man den Täter bei der Störung entkommen läßt, weil er, wie geschehen weitere Amoklaufszenarien "anhängt" und warum wurden anscheinend keine oder nur unzureichende Warnungen abgegeben, sodaß der Täter nach stundenlanger Umherfahrt erneut auf ahnungslose Opfer treffen konnte? Kann der Bundesgesetzgeber hier nicht richtliniengebend über einen Anhang/eine Ergänzung im Strafgesetzbuch und der Strafprozeßordnung, die Bundesgesetze sind, der Polizei bundesweit einen Standard vorgeben?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort H.Epple

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Epple,

die Ereignisse von Winnenden berühren uns alle zutiefst. Gesellschaft und Politik stellen zu Recht die Frage nach dem "Warum?". Weder will ich mir hier die Spekulationen in den Medien zu eigen machen, noch vorschnelle Rückschlüsse ziehen. Nur wenige Tage nach dem tragischen Amoklauf ist die Frage, welche Gesetzesinitiativen es braucht, um Taten wie diese zu verhindern, nicht sicher zu beantworten. Wir müssen uns die Zeit nehmen, um genau anzusehen, was in unserer Gesellschaft los ist und wie wir mit den rasanten Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie umgehen. Jenseits möglicher Gesetzesänderungen sind wir alle gefordert, unserer jeweiligen Verantwortung noch stärker gerecht zu werden und aufmerksam zu sein.

Die föderale Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland weist die Polizeihoheit den Ländern zu, ohne dass es eine Richtlinienkompetenz gäbe. Originäre Zuständigkeiten des Bundes betreffen insbesondere die internationale Verbrechensbekämpfung, die Sicherheit an den Landesgrenzen sowie im Bahn- und Luftverkehr. Vor dem Hintergrund dieser klaren Aufgabenverteilung steht es mir nicht an, die Einsatztaktik der Polizei in Baden-Württemberg zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble