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Frage von Werner D. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Werner D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich bin kein Freund von blindem Aktionismus.
Vorfälle wie in Winnenden kann und wird man sicher nicht gänzlich vermeiden können.

Halten wir doch bitte eines mal fest. Amokläufer an Schulen, haben doch eines meist gemeinsam: Er selbst, Vater, Mutter, Onkel, Tante sind in einem Schützenverein.
Die finanzielle und/oder kriminelle Energie eines Teenagers, sich eine Waffe auf dem Schwarzmarkt zu besorgen ist eher begrenzt.

Jeder Bundeswehrsoldat muß vor Dienstschluß, seine Waffe und Munition minutiös abgezählt und buchgeführt in der Waffenkammer abgeben. Und wehe es fehlt eine Patrone...
Bei der Polizei, dürfte es m.E. ähnlich sein.

Es ist für mich nicht zu verstehen, warum ein Sportschütze in seinem Schlafzimmer seine eigene Waffenkammer nebst Munitionsdepot einrichten darf.
Benötigt ein Sportschütze seine Waffen wirklich im Eigenheim? Eher nicht. Ein Formel 1 Rennfahrer braucht sein Sportgerät auch nicht im Schlafzimmer.

Ich denke nicht, daß ein Verbot von Schützenvereinen eine sinnvolle Maßnahme wäre. Allerdings halte ich es für sinnvoll, Sportschützen und deren Vereine per Gesetz dazu zu verpflichten, eine Waffenkammer zu unterhalten, nebst diversen icherheitsmaßnahmen. Ähnlich wie bei der Bundeswehr.

Es darf nicht sein, daß jemand nur weil er in einem Schützenverein Mitglied ist und einen Waffenschein hat völlig unkontrolliert zuhause ein Munitionsdepot unterhält.

Wie stehen sie zu meinem Vorschlag?

Beste Grüße
Werner Decker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Decker,

die Frage der zentralen Lagerung von Waffen und Munition ist im Rahmen der Gesetzesänderung im Jahre 2002 erörtert und letztlich aus folgenden Gründen verworfen worden:

- Es gibt mehrere Millionen Mitglieder von Schießsportvereinen und mehrere hunderttausend Jäger, daneben noch eine relativ kleine Gruppe von Sammlern sowie Personen mit anderem Besitzbedürfnis; insgesamt ca. 3 Mio. Bürger mit einem legalen Waffenbesitz.
- Eine zentrale Lagerung von Waffen und Munition würde bundesweit eine große Zahl von Depots erfordern, die möglichst nahe an Schießständen oder in Gewerbegebieten zu errichten wären. Da es sich um Einrichtungen außerhalb einer Wohnbebauung handeln würde, wären erhebliche technische oder personelle Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um Überfälle oder Einbrüche - auch außerhalb der Betriebszeiten - zu verhindern.
- Jeder, der ein derartiges Lager aufsucht, wäre für Dritte als Waffenberechtigter erkennbar und damit ein lohnendes Ziel für kriminelle Waffenbeschaffer.
- Lange Wege zwischen Wohnung und Depot sowie zwischen Depot und Schießstand, gerade in Flächenländern, würden den Transport der Waffen erfordern und das Risiko des Waffenverlustes durch Straftaten oder bei Wegunfällen des Berechtigten erhöhen.
- Jäger üben die Jagd außerhalb normaler Geschäftszeiten aus. Depots müssten also durchgängig 24 Stunden geöffnet sein. Lange Wege zwischen Wohnort, Depot, Jagdrevier und zurück würden die Jagdausübung sehr erschweren.
- Inhaber von Waffenscheinen oder Personen, denen eine Gefährdung innerhalb der Wohnung oder Geschäftsräume bescheinigt ist, könnten die Waffen nicht ins Depot geben, da sie sie zur Gefahrenabwehr benötigen.
- Sammler können die Waffen nicht ins Depot geben, da sie dann die jederzeitige Verfügung über die Sammlung verlieren würden. Sie hätten faktisch nur noch den Status von Museumsbesuchern.

Gleichwohl wird in der gegenwärtigen Diskussion zum Waffenrecht die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition einen zentralen Punkt einnehmen. Dabei lasse ich auch prüfen, ob z.B. die zentrale Lagerung der Munition von Sportschützen einen Gewinn an Sicherheit bringen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble