Frage an Wolfgang Schäuble von Ulrich E. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Schäuble,
wie ist es möglich, dass ein Familienvater 15 Handfeuerwaffen legal besitzen darf? Noch dazu darunter Schnellfeuerwaffen und hunderte von Schuß Munition. Bei solch laschen Waffengesetzen werden labile Jugendliche immer wieder die Gelegenheit haben und ergreifen, so zum Amokläufer zu werden und solche Blutbäder, wie gestern geschehen, zu veranstalten. Was werden Sie unternehmen, um die Waffengesetze zu verschärfen, und weiteres Unheil zumindest zu erschweren?
Sehr geehrter Herr Eichholz,
die Frage nach der Wirksamkeit des geltenden Waffenrechts beschäftigt jetzt viele Bürgerinnen und Bürger. Mit den Waffenrechtsnovellen 2002 und 2008 wurde das Waffengesetz erheblich verschärft. Durch das Waffengesetz wird sichergestellt, dass privater Waffenbesitz nur nach sorgfältiger Überprüfung der Voraussetzungen gestattet wird und eine fortdauernde Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Sicherheitsbestimmungen gewährleistet ist. Dazu wurden mit dem neuen Recht die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Personen, die mit Waffen umgehen dürfen, erhöht, die Aufbewahrungsregelungen verschärft, bestimmte Waffen verboten, die vorwiegend im gewaltbereiten Milieu verwendet wurden und die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen stärker reglementiert, um dem erheblichen Missbrauchspotential wirksam entgegenzutreten.
An die Erlaubnis zum Besitz und zum Führen von Waffen knüpft das Waffengesetz höchste Anforderungen (§ 4 ff. WaffG). Dazu gehören u. a. Vollendung des 18. Lebensjahres - in speziellen Fällen muss der Antragsteller/die Antragstellerin sogar 21 Jahre alt sein -, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Ferner muss der Antragsteller/die Antragstellerin ein besonderes persönliches oder wirtschaftliches Interesse nachweisen. Personen unter 25 Jahren müssen grundsätzlich für die erstmalige Erlaubniserteilung ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung im Sinne hinreichender Reife zum Waffenbesitz vorlegen.
Deutschland hat eines der strengsten Waffengesetze im europäischen Vergleich. Leider können weder ein strenges Gesetz noch dessen bestmöglicher Vollzug durch die Bundesländer menschliches Versagen und Missbrauch im Einzelfall oder die Existenz und den Gebrauch illegaler Waffen vollständig ausschließen.
Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Es ist nicht die Frage des Waffenrechts, solche Taten zu verhindern, sondern wir müssen über eine stärkere Werteorientierung nachdenken und die Familien stärken.
Eine Begrenzung der Anzahl der Schusswaffen (halbautomatische Langwaffen und mehrschüssige Kurzwaffen gehören im Übrigen nicht zu den sog. "Schnellfeuerwaffen") ergibt sich dann, wenn das vorgegebene Bedürfnis durch die Vielzahl der Waffen nicht (mehr) glaubhaft gemacht werden kann. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Sportschütze Waffen sammelt.
Grundsätzlich ist der Erwerb von Munition für Sportschützen hinsichtlich der Menge nicht begrenzt. Berücksichtigt man, dass mit steigender Anzahl der Schusswaffen (Kurzwaffen und Langwaffen mit jeweils verschiedenen Kalibern) auch die dazu gehörende Munition legal erworben werden kann und der Preis einer einzelnen Patrone - wie bei anderen Produkten auch - im Verhältnis zur Größe der handelsüblichen Packung sinkt, ist zumindest nachvollziehbar, dass Sportschützen größere Mengen an Munition besitzen und nicht nur für den kurzfristigen Bedarf einkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble