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Frage von Michael H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Sie beschweren sich im Interview mit der F.A.Z. über die "Eingriffe" des Bundesverfassungsgerichts in "Ihre" Gesetzgebung. Sie fordern, dass, sollte das Bundesverfassungsgericht dauernd an Gesetzen rummäkeln, die Mitglieder dessen doch sich wählen lassen sollen und selbst Gesetze machen sollten.
Darf ich Sie ganz unverblümt fragen wie Sie zur Verfassung stehen? Immerhin sind die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts in Artikel 93 eindeutig beschrieben und decken sich mit der Tätigkeit dessen, was das BVerfG tut.

Ob und wie Verfassungsrichter ihre Urteile kommentieren sollten ist ein ganz anderes Thema, aber Ihre Kritik richtet sich ja gegen die Tatsache, dass die Institution "Bundesverfassungsgericht" ihre Arbeit macht und Gesetze auf ihre Verfassungskonformität prüft.
Die Tatsache, dass das BVerfG so viele von "Ihren" Gesetzen gekippt hat, liegt doch eher daran, dass Ihnen die Verfassung bei Ihrer Gesetzgebung relativ egal ist.

Meine Fragen deshalb an Sie sind:
A) Sehen Sie sich selbst völlig unschuldig an der Tatsache, dass "Ihre" Gesetze immer gekippt werden?
B) Halten Sie "Ihre" Gesetze denn für verfassungskonform?
C) Haben Sie vor die Gewaltenteilung aufzuweichen, um das unliebsame BVerfG loszuwerden?
D) Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den immer wieder vorkommenden Kritiken des BVerfG an Ihren "Sicherheitsgesetzen"?

Ich hoffe Sie verstehen, dass Ihre Aussagen eine tiefe Verunsicherung bei mir und anderen hinterlassen haben, ob Sie selbst die Verfassung achten, ich hoffe Sie werden diese Fragen deshalb beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Heister

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