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Frage von Jens M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jens M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

in der Tagesschau vom 3. März 2009 äußerten Sie sich zum Wahlcomputer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie folgt:

"Wir müssen nun auf der Grundlage des Urteils die Möglichkeiten genau
prüfen. Das ist technisch nicht ganz einfach."

Welche unlösbaren Probleme sehen Sie nach dem Urteil bei der Wahldurchführung? Ich vermag an dem Verfahren, daß auch bei der letzten Bundestagswahl in deutlich mehr als 90% der Stimmbezirke wunderbar funktioniert hat, keine besonderen Schwierigkeiten zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

meine Ausführungen in der Tagesschau vom 3. März bezogen sich auf eine neu zu erlassende Bundeswahlgeräteverordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Bundeswahlgeräteverordnung, die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Wahlgeräten war, für verfassungswidrig erklärt. Bevor Wahlgeräte in Deutschland bei Wahlen wieder zum Einsatz kommen können, ist demnach eine neue Verordnung zu erlassen.

Vor Beginn der Arbeiten an einer solchen Verordnung wird zunächst zu klären sein, ob nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch künftig grundsätzlich Bedarf an einem Einsatz von Wahlgeräten besteht, und welche technischen Lösungsmöglichkeiten nach dem Urteil noch verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble