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Frage an Wolfgang Schäuble von Kim s. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Schäuble,

im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des Frauenrechtsbakommens CEDAW deutliche Worte zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland gesprochen und hier eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes verlangt.

„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden.“ äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte „die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“

In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status „Mann mit Identitätsstörung“ gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte „Geschlechtsidentitätsstörung“ bescheinigen, oder eben auch nicht. Die geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier deutliche Antworten zu finden.

Darum meine Frage: Wird bei einer Reform des Transsexuellengesetztes die Rüge des CEDAW-Komitees beachtet werden? Wie sie wissen, handelt es sich bei CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen.

Vielen Dank,
Kim Schicklang
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schicklang,

die Bundesregierung ist sich der Probleme bei dem Verfahren zur Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz bewusst. Im Bundesministerium des Innern sind deshalb die Vorarbeiten für eine Novellierung des Transsexuellengesetzes aufgenommen worden; die Ressortabstimmung ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Dabei werden auch die vom Komitee des CEDAW dargestellten Aspekte geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble