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Frage von Ulrich L. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Ulrich L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

nachfolgende Anfrage hatte ich im November an Ihre Kollegin Frau Zypries gestellt, die mich in ihrer Antwort an Sie verwiesen hat:

Zum Thema "Messer" liegen ja bei Ihnen schon viele Fragen vor, dennoch hätte ich auch noch eine. Gestern habe ich zufällig in eine der vielen Dokus gezappt, die Polizeibeamte bei diversen Kontrollen begleiten. In dieser Folge wurde ein Koch gezeigt, der für seinen Job völlig arglos ein Springmesser mit 10,5cm langer Klinge mit sich geführt hat. Die Polizistin hat die Klinge vermessen und da sie größer als 8,5cm war, wurde
- das Messer eingezogen
- dem Koch 150 Euro abgenommen
- eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt

Nun meine Frage(n):
1. Steht so ein Aufwand in irgendeinem Verhältnis bzw. hätte es nicht genügt, das Messer einfach einzuziehen und den Koch mit einer Belehrung gehen zu lassen? Angeblich ist die Justiz doch so überlastet.
2. Wer bitteschön hat entschieden, dass ein Messer mit 8,5cm weniger Schaden anrichten kann, als eines mit 10,5cm? Das ist in meinen Augen - mit Verlaub - absoluter Humbug.

Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Vielen Dank und freundliche Grüße

Ulrich Lucas

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