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Frage von Kurt F. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Kurt F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schäuble,

Der Verkehrsgerichtstag hat sich gestern für die Einführung einer neuen Messmethode von Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen. Dabei wird am Anfang und am Ende eines längeren Straßenabschnitts das Auto samt Insassen digital fotografiert und dann die Geschwindigkeit berechnet. Eine Unschuldsvermutung findet nicht statt. Die Fotos Unschuldiger sollen aber nach Feststellung ihrer Unschuld wieder gelöscht werden.

Ähnlich wie bei den Mautdaten könnten Sie zunächst eine Zweckbindung ins Gesetz hineinschreiben, um Kritiker und Datenschützer erst einmal ruhig zu stellen.

Da alle Fahrzeuge fotografiert werden sollen und es mit einem Mausklick möglich sein wird, die Löschung Unschuldiger abzuschalten, werden Sie zusätzlich zu den Mautkameras ein mächtiges, flächendeckendes, und mehrere tausend Kameras umfassendes und vernetztes Überwachungsinstrument bekommen, mit dem sich computergestützt sehr schöne Bewegungsprofile beliebiger Fahrzeuge erstellen ließen.

Sind die Kameras erst einmal aufgestellt, könnten Sie ja wieder sagen, dass es nicht sein könne, dass man die Technik zwar habe, sie aber nicht gegen Terroristen und Kinderschänder einsetzen dürfe. Diese Argumentation funktioniert bei älteren Mitmenschen, Eltern und anderen Nichtsverbergern immer.

Stellen Sie sich doch nur mal vor, dem BKA stünde ein bundes- oder gar europaweites Netz von zigtausenden Kameras zur Verfügung. Es genügte die Eingabe des KFZ-Kennzeichens eines Gefährders in das System und es würde sofort auf der großen Landkarte in der BKA-Zentrale ein rotes Lichtlein aufblinken.

Werden Sie sich für diese Technik einsetzen?

mit freundlichen Grüßen

Kurt Felgendreher

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