Frage an Wolfgang Schäuble von Martin G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Herr Schäuble,
offenbar steht in einer Fußnote zum Eu Lissabon Vertrag, dass in bestimmten extremen Fällen, die Todesstrafe gilt.
Widerstrebt dies nicht unserem GG ?
Quellen.: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=17808
"Interview mit Prof. Karl Albrecht Schachtschneider über die EU-Verfassung
Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vertritt die Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag. Er lehrt Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg und gehört zu den besten Kennern des Europarechts und der Europäischen Verfassung...."
"Wiederkehr der Todesstrafe?
- Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?...Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung: "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden"
Ich möchte sagen, dass ich nicht alle Inhalte teile, diese Links aber frei abrufbar sind und mich das Thema beschäftgt!
Ich bitte um Antwort.
MFG
Grasekamp