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Frage von Ludwig K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Ludwig K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

in einem kleinen Artikel der Bildzeitung vom 20.01.09 auf Seite 2 las ich, dass der Bundestag die Verhaltensregeln für Abgeordnete lockern will. Welch eine tolle Formulierung für den Versuch, steuerfreie Vorteilnahme im Amt zu legalisieren!!! Dafür musste Ihr Parteifreund Lothar Späth vor Jahren als Ministerpräsident demissionieren.

Ich finde es unerhört, wenn bei einem sowieso nicht unterbezahlten Abgeordneten geldwerte Vorteile nicht mehr unter die Spendenregelung fallen sollen.

Jeder kleine Angestellte oder Arbeiter muss die Ausgaben seiner Firma für eine Betriebsfeier ab einem lächerlich geringen Betrag als geldwerten Vorteil versteuern.

Mein künftiger Schwiegersohn wurde vor kurzem als Gymnasiallehrer verbeamtet und wurde darauf hingewiesen, dass er Geschenke ab glaube ich 20.- € zu melden habe. Dass ist ja verständlich, denn er bekommt ja sowieso ein fürstliches Gehalt!!

Ganz anders natürlich beim Abgeordneten mit seinem Hungerlohn.

Wen wundert es da, dass nur noch 60% der Bürger zur Wahl gehen?

Nun meine Fragen an Sie:

1. Können Sie mir irgendwie rechtfertigen, was da der Bundestag, wohlgemerkt wie bei den Diäten, für sich selbst entscheiden wird?

2. Werden Sie dieser Änderung auch zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Ludwig Koller

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