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Frage von Ludwig K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Ludwig K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Ihre Antwort auf meine Frage vom 17.01.09 ist nicht ganz korrekt. Der Artikel 66 GG spricht nicht von privater Erwerbstätigkeit, sondern, ich zitiere wörtlich:

"Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, keine Gewerbe und keinen Beruf ausüben........."

Wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass auf den Abgeordneten keines dieser drei Merkmale zutrifft??

Wenn es nämlich um die Erhöhung der Diäten, welch schönes Wort, geht, dann wird als Hauptargument der Umfang der Tätigkeit eines Abgeordneten als Vollzeitberuf angeführt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ludwig Koller

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