Frage an Wolfgang Schäuble von Tomislav B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
ich bin ein in Berlin lebender, sich zu keiner Religion bekennender Bürger, der mit Stolz und Würde das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes jederzeit wahrt und verteidigt, seine Pflichten gewissenhaft erfüllt und stets Gerechtigkeit gegen jedermann übt.
Mit Erschrecken jedoch habe ich heute auf den Webseiten des Videoportals www.youtube.com unter folgendem Hyperlink: http://www.youtube.com/watch?v=A6BqKFZmNv8 einen Kurzfilm entdeckt, welcher meiner Meinung nach eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung darstellt, nämlich der des unter §130StGB formulierten Gesetzes der Volksverhetzung und
eine Straftat, welche sich auf Religion und Weltanschauung bezieht, nämlich der des unter §166 Abs.1StGB formulierten Gesetzes der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.
In diesem Kurzfilm wird den Religionsanhängern des Islams propagiert, die im Islam begründete religiöse Pflicht, sowohl eines jeden Moslems als auch der Gemeinschaft des Islams, den Dschihad anzutreten. Also die islamische Herrschaft über bestehende Staatsgebiete abgegrenzte Territorien regierter Gebiete zu erweitern bzw. auszudehnen und die dort lebenden Kuffär, also den Teil der Bevölkerung, welcher ungläubig den islamischen Glaubensinhalten gegenübersteht, zu töten.
Wie kann unsere Bundesregierung die Wahrung der Grundrechte in Einklang mit globalen, flächendeckenden und hochfrequentierenden "Neuen Medien" wie beispielsweise das Internet-Videoportal "http://www.youtube.com" bringen, welches mittlerweile eine nicht zu vernachlässigende Bedeutung der Informationsbeschaffung und somit der Meinungsbildung in der Bevölkerung darstellt?
Das Publizieren freier Meinungen ist zurecht im Grundrecht verankert, doch müssen meiner Meinung nach noch mehr, beispielsweise identifikative Machtpositionen einiger Weniger und somit das mögliche Verletzen der Grundrechte anderer verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tomislav Baron
Sehr geehrter Herr Baron,
die Sicherheitsbehörden des Bundes haben die Gefahren, die von islamistischen Propagandaveröffentlichungen im Internet ausgehen, erkannt. Das Internet dient als Propaganda-, Rekrutierungs- und Kommunikationsplattform für islamistische terroristische Vereinigungen und Netzwerke. Entsprechende Aktivitäten werden im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ), dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamts, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Generalbundesanwalts angehören, laufend beobachtet und ausgewertet.
Sofern Strafverfolgungsbehörden im Internet Feststellungen treffen, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, sind sie verpflichtet, entsprechende strafprozessuale Ermittlungen einzuleiten.
Das von Ihnen benannte Video ist den Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt. Es ist unter der von Ihnen angegebenen Adresse nicht mehr im Internet abrufbar. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass ich hier zu weiteren Einzelheiten des Falls keine Angaben machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble