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Frage von Frank B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Frank B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

mit der Zustimmung des Bundesrats am 19.12. kann das sogenannte BKA-Gesetz nun zum 1. Januar in Kraft treten. Ich habe dazu zwei Fragen, die mir nach wie vor nicht ausreichend beantwortet scheinen.

1) Ein Streitpunkt des Gesetzes sind die Ausnahmeregeln für bestimmte Geheimnisträger wie Abgeordnete, Geistliche und Anwälte, jedoch nicht für Journalisten und Ärzte. Nach meinem Verständnis wäre der einfachste Ausweg das Weglassen sämtlicher Ausnahmen gewesen. Warum? Nun, wir haben in den Parlamenten Abgeordnete extremer Parteien, und das aktuelle Beispiel "Passau" zeigt, dass Terror auch von Nicht-Islamisten verübt wird. Und Geistliche sind selbst bereits Täter im Bereich des Kindesmissbrauchs gewesen. Wenn - wie Ihr Amtskollege Herrmann vorgeschlagen hat - Internet-Abhörmaßnahmen zukünftig auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden sollen (eine Mehrheit in der Bevölkerung wäre nach Umfragen vorhanden), dann hat man zwei mögliche Tätergruppen ausgenommen. Genau hier setzte aber das Argument an, Journalisten und Ärzte bei der Ausnahmeregelung außen vor zu lassen. Warum also die Ausnahmeregelung?

2) Der Einsatz von internetbasierter Software durch das BKA ist technisch nur auf demselben Wege möglich, den auch Schadsoftware zum Missbrauch von Passwörtern und Bankdaten benutzt, nämlich über Schwachstellen der verwendeten Software. In meinem Verständnis des demokratischen Rechtsstaats sollte mich der Staat vor Betrügern und Verbrechern schützen - auch vor solchen, die unerkannte Einfallstore nutzen, um auf meinen Rechner zu gelangen. Nun aber müssen die LKA und das BKA genau denselben Weg einschlagen, also Lücken ausnutzen. In den vorliegenden technischen Gutachten wird beständig auf diesen Interessenkonflikt hingewiesen. Wie wird sichergestellt, dass die Zielrechner zwar für das BKA, aber nicht für Verbrecher angreifbar sind?

Ich würde mich freuen, wenn Sie zu diesen beiden Punkten Stellung nehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Brennecke

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