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Frage von Siegfried S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble !

Im Handelsblatt werden Sie zitiert:
"Eines sage ich: Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande."

Gut. Das BKA-Gesetz ist soeben im Bundesrat durchgefallen, auch der Vermittlungsausschuß wird vom Bundesrat nicht in der Sache angerufen.

Können wir uns nun darauf verlassen, daß das Gesetz nun gar nicht mehr zustande kommt ? Oder haben Sie noch etwas in petto ?

Mit freundlichen Grüßen

S. Schlosser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlosser,

das neue BKA-G ist wichtig und richtig. Deshalb wurde es auch vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung muss der Bundesrat diesem Gesetz zustimmen, was er am vergangenen Freitag zu meinem Bedauern nicht getan hat.

Der Verfassungsgesetzgeber hat in Art.73 Abs.1 Nr. 9a GG - als Ergebnis der Föderalismusreform I - dem Bundeskriminalamt die Zuständigkeit zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zur Gefahrenabwehr zugewiesen. Das BKA-G schafft jetzt lediglich normale polizeiliche Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung, wie sie in allen Länderpolizeigesetzen zur Abwehr von Gefahren aus der Allgemeinkriminalität auch vorkommen. Ich sehe daher wenig Raum, den jetzt vorliegenden Text zu verändern. Das BKA muss in die Lage versetzt werden, eine neue Aufgabe tatsächlich auch wahrnehmen zu können. Ansonsten müssen die Länder - wie bisher - für die Gefahrenabwehr von terroristischen Bedrohungen zuständig bleiben.

Die Bundesregierung wird jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Ich hoffe, dass in diesem Verfahren kurzfristig die Hindernisse zur Verabschiedung des BKA-G beseitigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble