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Frage von Martin G. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Martin G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Ich habe  gelesen, dass es ihnen wohl eine Herzensangelegenheit ist, irakische Christen in Form einer Kontingentlösung ins Land zu holen.

http://www.ad-hoc-news.de/deutschland-bereit-zur-aufnahme-von-irak-fluechtlingen--/de/Regional/19883357

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1633801_Noch-kein-Asyl-fuer-Iraker.html

Ich finde die Kritik nun nicht ganz gut.
Sicherlich ist dies richtig viele Gruppen zu nehmen, aber lt. Experten werden nun einmal hauptsächlich Christen in diesen Ländern verfolgt und eben nicht vom Staat.
Ich würde es daher als  Wähler dieses Staates durchaus begrüßen, wenn die Politik da genug tut, damit nicht einige sagen, dass die EU vielleicht nur für bestimmte Gruppen was tut.
Kann Deutschland hier nicht alleine Iraker aufnehmen o V.v. Lissabon
(Asyl)  oder wäre dies  nicht gut  ?
Es gab doch schon Kontingentlösungen.
Gerade im Bereich der Asylgesetzgebung ist doch die EU sehr zerstritten und muss wohl, hier mit Einstimmigkeit entschieden werden !
Schon der Vertrag von L. ist jetzt in Irland gescheitert.
Offenbar sind durch die Haager Beschlüsse vereinbart worden, dass die
Asylgesetzgebung EU-weit automatisch auf Mehrheitsentscheide umgestellt
wird, wenn die Verfassung in Kraft tritt.
Durch Irland geht dies nun nicht.  

Wie kann man die EU retten und funktionstüchtig halten ?

Muss sich Deutschland an das Votum der EU halten, also wenn die EU dies ablehnt ?

Und zweitens, gibt es in diesem Bereich (Asyl)auf EU-Ebene immer noch das
Einstimmigkeitsprinzip oder wird für den Fall mit Mehrheit abgestimmt ?

Ich habe nun zur Zukunft der EU im Internet nun einen  Beitrag gefunden,
der viele Alternativen aufzeigt, etwa Supranationale Unionen also die
Union in der Union etc.

http://www.europolitan.de/Politik/Bruessel/Irland-versenkt-EU-Vertrag-von-Lissabon-Was-nun--Europa/278,13782,0,0.html

Schlussfrage.:

Darf die BRD aus der EU aufgrund von Parlamentsentscheidungen austreten  ?

Vielleicht völkerrechtlich geregelt ?

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grasekamp,

die EU hat auf meine Initiative Ende November die Mitgliedstaaten gebeten, besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge auf freiwilliger Basis aufzunehmen; als Zielgröße wurden 10.000 Personen genannt. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem auch Angehörige religiöser Minderheiten; von diesen bilden die Christen den größten Anteil unter den Flüchtlingen, die sich derzeit in den Nachbarstaaten des Irak aufhalten. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich an dieser Aufnahmeaktion mit einem Kontingent von 2.500 Flüchtlingen beteiligen. Hierbei handelt es sich um eine notwendige Maßnahme in Ergänzung der Hilfe, die die Europäische Union und die Mitgliedstaaten durch umfangreiche finanzielle Hilfe für die Flüchtlinge in der Region und die Aufnahme von irakischen Asylbewerbern leisten.

Im Bereich des Asylrechts gilt seit Inkrafttreten der Richtlinie für Mindestnormen für Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft Anfang 2006 das Prinzip der qualifizierten Mehrheit bei der Verabschiedung von Rechtsakten durch den Rat, d.h. Einstimmigkeit ist nicht erforderlich. Der sog. Lissabonner Vertrag wird insoweit nur die schon jetzt geltende Rechtslage fortschreiben.

Der Vertrag von Lissabon enthält in Artikel 50 EUV erstmals eine Regelung über den Austritt aus der EU. Danach kann jeder Mitgliedstaat nach deinen eigenen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der EU auszutreten. Bisher gibt es eine solche ausdrückliche Regelung nicht. Deshalb ist in der völkerrechtlichen Literatur umstritten, ob es jetzt bereits ein Austrittsrecht gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil von 1993 (BVerfGE 89, 155, 190) die Auffassung vertreten, dass dies der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble