Portrait von Wolfgang Schäuble
Wolfgang Schäuble
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Schäuble zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Leonard E. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Leonard E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schäuble,

Ich richte diese Fragen an Sie, weil ich denke, dass die Fragen in das Themengebiet des Innenministers passen. Ich hoffe, dass Sie Zeit finden diese zu beantworten.

Es geht um folgendes: Vor kurzem wurde mein Interesse an der Raketentechnik wach. Ich habe mich auch schon übers Internet über verschiedene, echte Raketenmodelle informiert und konnte sogar für einige ältere Modelle detaillierte Baupläne finden. Mein Interesse ist rein theoretischer Natur, und selbst wenn (und das ist ein großes "wenn") ich sie in die Praxis umsetzen wollte, würde ich natürlich nichts ohne die notwendigen Genehmigungen tun.

Als ich mich dann letztens vor meinen PC gesetzt habe, um mich über die genaue Zusammesetzung von Treibmitteln zu informieren, fing ich an zu zögern, und habe es schließlich sein lassen. Ich fragte mich ernsthaft: "Was ist wenn ich mich damit verdächtig mache?" (immerhin lassen sich aus den Treibmitteln ja Bomben bauen) "Vielleicht bin ich ja schon mit den Bauplänen zu weit gegangen? Vielleicht wird ja mein PC beschlagnahmt."

Meine Frage an Sie wäre nun: Kann man angesichts der heutigen Sicherheitslage und Sicherheitsgesetzgebung noch sicher sein, nicht, wegen so einem wie von mir geschilderten Fall, verdächtig zu werden? Wie wird das bewerktstelligt?

Darf ich noch ruhigen Gewissens meinen Interessen nachgehen, ohne davon schlaflose Nächte zu bekommen?

Danke im Voraus für ihre Antwort
und
Mit freundlichen Grüßen

Leonard Euler

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Euler,

wenn Sie aus reiner Neugier für Ihre Raketenmodelle nach der Zusammensetzung von geeigneten Treibmitteln im Internet recherchieren und ggf. auch entsprechende Texte herunterladen, machen Sie sich nicht strafbar. Die deutschen Polizeibehörden verfolgen keine Handlungen, die keine Straftaten darstellen, und die Nachrichtendienste beobachten kein Tun, das nicht im Rahmen von Bestrebungen vorgenommen wird, deren Beobachtung ihnen obliegt. Dazu gehören vor allem Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (die genauen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden können Sie in § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes nachlesen, siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/__3.html .

Leider besteht inzwischen die verbreitete Annahme, die Sicherheitsbehörden könnten den Datenverkehr eines Internetnutzers ohne weiteres ausspähen. Das ist darauf zurückzuführen, dass in der Öffentlichkeit immer wieder das Bild vermittelt wird, Politik und Behörden würden das Ziel anstreben, möglichst flächendeckend die Bevölkerung und auch ihre Meinungen sowie ihr Internetnutzungsverhalten auszuforschen. Verdrängt wird dabei gezielt, dass Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis, ein Auskundschaften der Privatsphäre oder eine Beschlagnahme durch staatliche Behörden nur unter gesetzlich genau geregelten, sehr engen Voraussetzungen möglich sind. Derartige Maßnahmen unterliegen der Kontrolle durch Gerichte, im Falle der Nachrichtendienste durch ein spezielles Gremium des Deutschen Bundestages oder bei Landesämter für Verfassungsschutz des jeweiligen Landesparlaments.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble