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Frage von Volker B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Volker B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Herr Dr. Schäuble,

ich teile Ihre Ansicht, dass Wahlcomputer genau wie auch Zettel und Urne manipulierbar sind, und dass deshalb dort wie auch bei "klassischen" Wahlverfahren immer Manipulationen möglich sind.

Allerdings sind bei Wahlcomputern solche Manipulationen nicht mehr nachträglich zu entdecken - im Gegensatz zu Zettel und Urne, wo man die Stimmen auf Papier hat und somit nachträglich noch einmal prüfen kann und nachzählen.

Deshalb meine Frage an Sie, ob Sie daran arbeiten oder Vorgaben machen möchten, wie Wahlcomputer anders gestaltet sein müssen, damit die Wahl mit ihnen genauso nachträglich noch einmal prüfbar und die Stimmen auch nachträglich nachzählbar sind? Denn die bisherigen Wahlcomputer sind ja nicht so.

Darüber hinaus ist das Zettel- und Urne-Verfahren für jeden Laien nachvollziehbar. Die doch komplizierte Computertechnik ist das sicher nicht. Insbesondere ist bei den vorliegenden Wahlmaschinen bisher der Fall, dass diese aufgrund des Geschäftsgeheimnisses der Hersteller gar nicht in der Funktion von jedem Wähler nachvollzogen werden könnten, selbst wenn der einzelne Wähler dazu in der Lage wäre.

Meine Frage: arbeiten Sie daran oder planen Sie Vorgaben, wie Wahlmaschinen gestaltet sein müssen, damit das Wahlverfahren von allen interessierten Fachleuten oder sogar wieder von allen Bürgern nachvollzogen werden kann? Denn ein Nachvollziehen durch einzelne Experten des Staates selber genügt ja gerade nicht, will man das Wahlverfahren transparent haben.

Viele Grüsse,
Volker Birk

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Birk,

wir haben seit 1999 Erfahrungen mit dem Einsatz von elektronischen Wahlgeräten in Deutschland gemacht. Bereits mehrfach hat mein Ministerium darauf hingewiesen, dass es im Lichte dieser Erfahrungen eine Novellierung der Bundeswahlgeräteverordnung plant, dabei aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den einschlägigen Wahlprüfungsbeschwerden abwarten wird (s. z. B. zuletzt in der Bundestagsdrucksache 16/9253 vom 16. Mai 2008, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/092/1609253.pdf ).

Es bleibt sinnvoll, sich hinsichtlich der künftigen Rechtsgrundlagen für den Wahlgeräteeinsatz erst dann festzulegen, wenn man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kennt.

Weitere Informationen zu Wahlgeräten finden sich auf der Internetseite des BMI ( http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/WahlundPar teienrecht/Wahlrecht/D__Wahlgeraete.html ).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble