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Frage von Benjamin W. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Benjamin W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schaeuble,

mit Erschrecken verfolge ich seit Jahren, wie wir unsere Grund- und Freiheitsrecht im Kampf gegen den angeblichen Terrorismus zu Grabe getragen wird. Die bereits erwaehnten Kritikpunkte, deren zufolge das BKA-Gesetz nutzlos ist, werde hier nicht aufgreifen.
Allerdings wuerde mich jedoch interessieren, welche Gesetze Sie noch planen, damit Sie sagen koennen, dass die groesst moegliche Sicherheit erreicht ist???

Mirt freundlichen Gruessen

B. Wasmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wasmer,

ich kann Ihre Klage über eine angebliche Abschaffung Ihrer Grund- und Freiheitsrechte nicht nachvollziehen. Mich würde interessieren, wodurch Sie sich in Ihrer persönlichen Lebensgestaltung durch Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung ernsthaft beeinträchtigt sehen. Der Großteil der gesetzlichen Maßnahmen zur besseren Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die in den letzten Jahren ergriffen werden mussten, um die Freiheit und Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, betreffen Sie und 99,9% der Bevölkerung in ihrem täglichen Leben doch gar nicht. Manche Maßnahmen wirken sich zwar auf viele aus - wie etwa verstärkte Flugsicherheitskontrollen, denen sich alle Flugreisende unterziehen müssen - doch hoffe ich, dass die meisten hierfür Verständnis aufbringen, um - wie im Beispiel des Flugreiseverkehrs - die nötige Sicherheit aller Reisenden zu garantieren.

So war die ganze Aufregung um die Onlinedurchsuchung, die nunmehr der Bundestag mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" beschlossen hat, maßlos übertrieben.
Es wird hiermit nur eine klare gesetzliche Befugnis zur Überwachung einer neuen Form der elektronischen Kommunikation geschaffen, die sich ausschließlich auf die sehr wenigen Personen bezieht, gegen die wegen eines Terrorismusverdachts ermittelt wird. Die rot-grüne Vorgängerregierung glaubte sogar, dass diese Überwachung auf bestehende Rechtsgrundlagen gestützt werden konnte und erlaubte den Ermittlungsbehörden diese Methode ohne weitere Anpassung der Rechtslage. Diese Praxis hatte ich umgehend gestoppt und mich für eine geeignete Rechtsgrundlage eingesetzt, die wir jetzt bekommen.

So werde ich mich auch weiterhin für erforderliche gesetzliche Änderungen stark machen, wenn sie notwendig sind, um auch Ihre Grund- und Freiheitsrechte zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble