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Frage von Tim P. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Tim P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich mache mir keine großen Hoffnungen, dass ich auf diese Fragen eine Antwort erhalte. Allerdings werde ich es trotzdem versuchen.

- Wieviele Terroranschläge gab es in den letzten Jahren in Deutschland? Aufgrund der großen Menge der neuen Präventivmaßnahmen, müssten da ja sicher einige tausend Fälle gewesen sein

- Warum bezeichnet die CDU die Linke als verfassungsfeindlich, wenn gleichzeitig die CDU mit Hilfe der SPD immer wieder Gesetze beschließt, die offensichtlich verfassungswidrig sind und nur noch vom höchsten deutschen Gericht verhindert werden können?

- Warum wir der Polizei immer wieder, gesetzeswidrig, erlaubt, auf Demonstrationen unangekündigte Videoaufzeichnungen zu machen?

Ich hätte da noch viele weitere Fragen, aber ich werde es erstmal hierbei belassen. Nicht, dass morgen das BKA vor meiner Haustür steht wegen Kritik an der deutschen Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen
Tim Peters

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Peters,

wie Sie wissen, hat es in den vergangenen Jahren keinen Terroranschlag gegeben. Diesen Umstand haben wir der guten und erfolgreichen Arbeit der Sicherheitsbehörden, aber auch einer guten Portion Glück zu verdanken. Das heißt aber nicht, dass es in Deutschland keine terroristische Bedrohung gäbe. Wir sind - eine Reihe von verhinderten oder gescheiterten Anschlägen in Deutschland ist beredetes Zeugnis - im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus.

Was die von Ihnen behauptete Verfassungswidrigkeit von einer Vielzahl von Sicherheitsgesetzen aus der jetzigen großen Koalition angeht, liegen Sie falsch. In meiner Ressortverantwortung gibt es keines, welches vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden wäre. Die vom Bundesverfassungsgericht in jüngerer Zeit verworfenen Sicherheitsgesetze stammen entweder von der rot-grünen Vorgängerregierung (z. B. Luftsicherheitsgesetz) oder von den Ländern (z. B. nordrhein-westfälisches Landesverfassungsschutzgesetz beim Thema Online-Durchsuchung).

Zur Verfassungsmäßigkeit der Partei "DIE LINKE." und zu vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkten für linksextremistische Bestrebungen im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes darf ich Sie auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht verweisen
( http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_121894/Internet/Content/Broschueren/2008/
Verfassungsschutzbericht__2007__de.html ).

Bezüglich Ihrer Frage zu unangekündigten Videoaufzeichnungen bei Demonstrationen möchte ich bemerken, dass mit der ersten Stufe der Föderalismusreform im Jahr 2006 die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht auf die Länder übergegangen ist. Solange ein Land von dieser Zuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat, gilt dort das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Dieses erlaubt in § 12a, Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen anzufertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Der Vollzug des Versammlungsrechts vor Ort ist Sache der Länder. Daher verfügen in erster Linie die Länder über Erkenntnisse in Zusammenhang mit der Anfertigung von polizeilichen Bild- und Tonaufnahmen bei Demonstrationen.
Unabhängig davon kann von einem regelmäßigen gesetzeswidrigen Vorgehen der Polizei bei Videoaufzeichnungen während Demonstrationen gar keine Rede sein. Jeder staatliche Eingriff unterliegt im Übrigen der richterlichen Kontrolle auf seine Rechtmäßigkeit.

Soweit es meine Zeit erlaubt, werde ich Ihre Fragen auch zukünftig sachlich beantworten, ohne dass Sie befürchten müssten, dass sich deswegen die Staatsschutzabteilung des BKA für Sie interessiert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble