Frage an Wolfgang Schäuble von Daniel K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble. Seit heute sind sogenannte Jugendpornos strafbar.
Demnach ist es ab sofort unter anderem verboten, Bilder zu verbreiten, herzustellen, anzubieten, zu bewerben oder zu beziehen, die sexuelle Handlungen von 14- bis 18-Jährigen zeigen oder zumindest den Eindruck erwecken, dass Jugendliche sexuell aktiv sind.
Ich möchte von Ihnen wissen ob ich folgende Werke noch legal besitzen darf?
Filme:
Günther Grass - Die Blechtrommel
Tatort - Reifezeugnis
Schulmädchenreport-Filme
Titanic mit Kate Winslet
American Pie
Mädchen, Mädchen
Lieder
Petter Maffay - Und es war Sommer
Wann werden die ersten Beate Uhse Läden gestürmt weil dort derartige Filme verliehen werden?
Sie mögen meine Frage vielleicht belächeln - sie ist allerdings ernst gemeint. Ihr Gesetz ist ja ebenfalls ernst gemeint.