Frage an Wolfgang Schäuble von Christian D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schäuble,
bei der letzten Bundestagswahl wurden einige Wahlcomputer eingesetzt. In der letzten Woche hat zu diesem Thema ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begonnen. Die Gefahr, dass mit relativ geringem Aufwand eine Manipulation durchgeführt werden kann, hat der Chaos Computer Club aufgezeigt. Innerhalb einer Minute wurde vom Chaos Computer Club ein Wahlcomputer entsprechend manipuliert.
Jede Wahl ist die grundlegende Legitimation für die nachfolgende Regierung. Aus diesem Grund darf aus meiner Sicht bei keiner Wahl der Hauch von Manipulation auftauchen. Der Chaos Computer Club hat gezeigt, dass der Hauch von Manipulation beim Einsatz von Wahlcomputern immer vorhanden ist.
Werden Sie dafür sorgen, dass bei der nächsten Wahl keine Wahlcomputer eingesetzt werden unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Decker,
erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass der Chaos Computer Club keineswegs ein Wahlgerät in einer Minute manipuliert hat. In dem auf seiner Internetseite eingestellten Bericht "Beschreibung und Auswertung der Untersuchung an NEDAP-Wahlgeräten" heißt es lediglich, dass der Austausch des Speicherbausteins, eines sog. Eproms, für einen "geübten Angreifer ...in etwa einer Minute vollzogen werden kann". Für die eigentliche "Manipulationsarbeit", nämlich die Herstellung eines gefälschten Eproms, veranschlagt der Chaos Computer Club etwas unbestimmt "wenige Tage".
Bei der Kritik, die gegenwärtig an Wahlgeräten geübt wird, darf nicht vergessen werden, dass Manipulationen an Wahlgeräten bei Wahlen in Deutschland bisher nicht festgestellt und, soweit mir bekannt, auch von niemandem substantiiert behauptet wurden. Generell ist die Möglichkeit einer Manipulationen bei Wahlgeräten ebenso wenig vollständig auszuschließen, wie bei jedem anderen Verfahren der Stimmabgabe. Dies gilt auch für die Wahl per Urne oder Brief, und dennoch wird hier die Integrität des Wahlvorganges völlig zu Recht nicht in Zweifel gezogen.
Ich werde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig prüfen und danach ggf. erforderliche Maßnahmen veranlassen. Vorher bedarf es keiner Entscheidung über den weiteren Einsatz von Wahlgeräten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble