Frage an Wolfgang Schäuble von Gerrit L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern wird die Tendenz Ihrer Politik mal wieder sehr deutlich.
Es scheint mir, als habe es nichts mehr mit Terrorverdacht zu tun, was dort beschlossen wird.
Wenn ich höre, dass der Einsatz von Panzern im Inneren unseres Landes so einfach möglich ist, dann habe ich Bilder aus Ost-Berlin 1953 und Prag 1968 vor Augen.
Rüsten Sie sich nicht einfach nur für den Kampf gegen das eigene Volk, falls es ausgrund Ihrer erbärmlichen Sozialpolitik einmal aufsteht und auf die Straßen geht?
Ich habe Angst, und fühle mich in meinen Grundrechten eingeschränkt bzw. verletzt...
Sehr geehrter Herr Leelkok,
der Koalitionsausschuss der großen Koalition hat sich am 5. Oktober über die infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz notwendige Änderung des Art. 35 des Grundgesetzes geeinigt. Der von meinem Ministerium ausgearbeitete und mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung abgestimmte Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes soll möglichst kurzfristig dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Bundesregierung soll demnach dazu befugt werden, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei gem. Art. 35 Abs. 4 und 5-neu GG den Einsatz militärischer Mittel anzuordnen, wenn polizeiliche Mittel zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle nicht ausreichen.
Es geht also nicht darum - wie in der Presse teilweise zu lesen war - dass eine generelle Ermächtigungsgrundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern geschaffen würde. Vielmehr soll es eine klare rechtsstaatliche Grundlage dafür geben, einem besonders schweren Unglücksfall, zu dem beispielsweise ein terroristischer Angriff zählen kann, tatsächlich wirksam zu begegnen.
Ihre Sorgen sind unbegründet und Ihre geschichtlichen Vergleiche völlig abwegig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble