Frage an Wolfgang Schäuble von Tim B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frage zum Anti-Islamisierungs Kongress:
Frage 1. Am 20.09.08 sollte in Köln der Anti-Islamisierungs
Kongress stattfinden. Dieser wurde jedoch von mehreren Tausend Linksradikalen verhindert
indem diese selbst körperlich aggressiv auftraten und die friedlichen Interessenten der
Veranstaltung körperlich und verbal attackierten, so dass nach einiger Zeit die
Veranstaltung von der Polizei abgesagt wurde. Fazit: Linksradikalen gelingt es die
Veranstaltung durch Gewalt zu verhindern. Folglich kann durch Gewalt und Nötigung(in
Form von Blockaden) das Wahrnehmen des Rechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit
verhindert werden.
Ich bin kein befürworter der Vereinigun pro Köln, aber die Vereinigung wurde vom
Verfassungsschutz als nicht verfassungswidrig eingestuft, so dass deren Recht auf
Versammlungs- und Meinungsfreiheit vom Staat gewährleistet werden muss.
Wie rechtfertigen Sie das Absagen der Veranstaltung wegen linksradikaler Gewalt?