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Frage von Jochen P. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jochen P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

S.g.e. Herr Innenminister,
In der Ausgabe des SPIEGEL Nr. 35 v. 25.08.08 wird unter der Rubrik Medien berichtet, dass bei der Expertenanhörung zum neuen BKA-Gesetz Medienvertreter nicht zu gelassen sind.
Ist dieser Bericht zutreffend und wenn ja, warum sind Medienvertreter nicht erwünscht? Es geht doch in erheblichem Maße um Pressefreiheit und andere Bürgerrechte.
Im Land ist das Gerücht zu hören, daß nach in Kraft treten des neuen BKA-Gesetzes der Art. 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung, gestrichen werden soll, da keine Beschränkung mehr möglich ist.
Ist die Streichung des o.g. Artikels geplant und wenn ja, warum?
Mit freundlichem Gruss
Jochen Paulo

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Paulo,

bei der von Ihnen angesprochenen Sachverständigenanhörung handelte es sich um eine Veranstaltung im alleinigen Verantwortungs- und Einflussbereich des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Tatsächlich wurde kein Vertreter der Presse, sondern es wurden neben dem Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem BKA-Präsidenten und dem Präsidenten des bayerischen LKA acht Rechtsgelehrte gehört. Hintergründe, die bei der Entscheidung über die Zusammensetzung des Kreises der Sachverständigen eine Rolle gespielt haben, möchte ich hier aufgrund der alleinigen Zuständigkeit des Parlaments nicht nennen.

Eine Streichung von Artikel 13 des Grundgesetzes ist völlig abwegig. Die Unverletztlichkeit der Wohnung wird natürlich auch durch den von der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebrachte Entwurf für das BKA-Gesetz beachtet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble