Frage an Wolfgang Schäuble von Norbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr.Schäuble,
auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes ist im Zusammenhang mit der 2011 geplanten Volkszählung eine Auflistung der abgefragten Daten nachzulesen. Hierbei fiel mir auf, daß ein wesentliches Merkmal nicht abgefragt werden soll: die Religionszugehörigkeit!
Nun stellt sich mir die Frage, warum man einerseits auf Bundes- und Landesebene die Integrationsprobleme als offensichtlich so gravierend ansieht, daß Integrationsbeauftragte oder -minister ernannt werden (z.B. Laschet in NRW, Böhmer im Bund), man es andererseits aber für entbehrlich hält, die Religionszugehörigkeit abzufragen!
Auch und gerade Sie, Herr Dr.Schäuble, haben einen Integrationsgipfel anberaumt, nicht etwa mit Schweden, Franzosen, Ungarn oder Polen, sondern explizit mit Moslems. Daraus läßt sich ja wohl - neben den eigenen täglichen! Erfahrungen - auch allgemein ein exorbitantes Problem mit Moslems ableiten, denn Sie werden Ihre kostbare Zeit ja nicht mit Nichtigkeiten vergeuden wollen!
Warum also soll die Bevölkerung offensichtlich die ganze Wahrheit über die zahlenmäßige Stärke der hier anwesenden Muslimpopulation offensichtlich nicht erfahren? Haben Sie Angst vor den Zahlen?
Sehr geehrter Herr Knuthsen,
die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Liste enthält die Erhebungsmerkmale, die aufgrund der Vorgaben der Europäischen Zensusverordnung von allen Mitgliedsstaaten der EU als Pflichtmerkmale zu erheben sind. Die Religionszugehörigkeit fällt nicht darunter. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben zwar die Möglichkeit, im Rahmen der Durchführung des Zensus weitere Merkmale zu erheben. Um die Lasten der Erhebung möglichst gering zu halten, war für Deutschland zunächst aber grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben geplant.
Derzeit werden jedoch innerhalb der Bundesregierung einige wenige weitere Merkmale geprüft, deren Erhebung sehr sinnvoll sein könnte. Hierzu gehört auch das Merkmal "Religionszugehörigkeit". In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob ergänzende Merkmale in den Entwurf für das Zensusgesetz 2011 aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble