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Frage von Jan D. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jan D. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schäuble,

gerade habe ich ihr Statement gelesen, dass sie den Film "Fitna" aufgrund der Einschätzung ihrer Experten verurteilen. Dazu kann ich mich leider nicht weiter äußern, da ich mir den Film nicht bekannt ist.

Weiterhin haben sie am 15.05.2007 während der Bundespressekonferenz geäußert, dass es gar nicht gut sei wenn "der Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz ein Online-Experte wäre" und, dass sie Experten bzw. Fachleute diesbezüglich hätten, welche den Sachverhalt auch genauer darlegen könnten.

Ich frage mich, wie sie objektiv über bestimmte Sachverhalte urteilen wollen, wenn ihnen die Kompetenz fehlt (in Bezug auf Absatz 2) oder sie sich überhaupt nicht mit dem Thema befasst haben?

Ferner frage ich mich, warum sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2008 zum Thema Online-Durchsuchung begrüßen und sich für die nun hergestellte Klarheit bedanken?

Ursprünglich waren ja wesentlich geringere Hürden geplant und ein Verdacht sollte genügen um die Online-Durchsuchung gegen den Verdächtigten anzuwenden.

Wäre es nicht angebracht solche Gesetzesentwürfe im Vorhinein auf Konformität mit der Verfassung zu prüfen, um nicht das Bundesverfassungsgericht zum Schutz selbiger bemühen zu müssen? Natürlich ist es dessen Aufgabe, aber wäre es nicht wünschenswert, dass die Legislative von sich aus in der Lage ist Gesetze zu erkennen, die in ihrer Form nicht verfassungskonform sind?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Denkler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Denkler,

ich trage die Verantwortung für ein Ministerium mit einer sehr großen Bandbreite von Themen, die von der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Bundespolizei, über das Krisenmanagement mit dem Bevölkerungsschutz, dem Staats- und Verfassungsrecht, der Verwaltungsmodernisierung, vom öffentlichen Dienst bis zum Sport reichen.

Ich bin nicht so anmaßend, mich als Allwissenden für jede Detailfrage aus meinem Zuständigkeitsbereich aufzuspielen. Deshalb habe ich sehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mir fundierte fachliche Einschätzungen zu jedem wichtigen Thema zur Verfügung stellen. Ich mache mich zwar bei meinen politischen Entscheidungen nicht abhängig von diesen Bewertungen, schätze Sie aber als wesentliche Entscheidungsgrundlage und verweise - beispielsweise bei Pressekonferenzen - gerne auf diese Expertise, um dem Fragesteller eine möglichst umfassende und kompetente Antwort geben zu können. Ähnliches gilt im übrigen für den Leiter einer großen Behörde wie dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Die Verfassungsverstöße, auf die Sie offenbar angespielen, gehen im Übrigen nicht auf meine Arbeit, sondern auf Gesetze der rot-grünen Vorgängerregierung oder auf Landesgesetze zurück. So bezog sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung auf das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz.

Natürlich habe ich die verfassungsrechtlichen Hinweise aus diesem Urteil begrüßt, da sie eine noch bessere Orientierung für die laufenden gesetzgeberischen Arbeiten an der Novelle des BKA-Gesetzes erlaubten, in der auch eine Befugnis für eine Onlinedurchsuchung zur Terrorismusabwehr vorgesehen ist. Als Verfassungsminister ist mir die Einhaltung unseres Grundgesetzes bei der gesetzgeberischen Arbeit oberste Maxime. Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit von Normen im Gesetzgebungsverfahren ist daher eine Selbstverständlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble