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Frage von Christian L. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Christian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble

Ich verfolge die Deustche Islamkonferenz mit großen Interesse. Ob sie so freundlich wären mir einige Fragen beantworten zu können:

Ein Aspekt der mangelnden Anerkennung des Islams als "Religionsgemeinschaft in Deutschland" ist vordergründig die Zersplitterung der namhaften Organisationen. Kann der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM) der Rolle als Spitzenverband (jemals) für den Deutschen Islam (auch ohne Aleviten- oder Ahmadiyyavertretung) gerecht werden?

Bei allen Bemühungen der Verleihung des öffentlichen Status, wird dies nicht automatisch die Integrations-Defizite der letzten Jahre beseitigen. Welche primären Aufgaben sehen Sie derzeit?

Die Einführung eines islamischen Religionsunterichts ist ein wichtiger Schritt um Integration, Verständnis und Aufklärung "von unten" zu betreiben? Meinen Sie nicht auch, dass Pauschalisierung und Etikettierung muslimischer Menschen auch auf anderen Ebenen (dringendst) begegnet werden muss?

Wie finanziert sich die DIK?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lorentz

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Sehr geehrter Herr Lorentz,

weder die im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) in Deutschland zusammengeschlossenen Verbände noch der KRM selbst erfüllen derzeit die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft. Es handelt sich dabei allenfalls um religiöse Vereine. Eine Religionsgemeinschaft setzt voraus, dass sich die Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit der Bekenntnispflege widmet und die Bekenntnisbezeugung im Zentrum der Aktivitäten steht. Widmet sich die Gemeinschaft der Bekenntnispflege nur partiell neben weiteren wie z.B. wirtschaftlichen oder sozialen Aktivitäten und steht die Bekenntnisbezeugung nicht im Zentrum, handelt es sich lediglich um einen religiösen Verein. Ob der KRM sich als Religionsgemeinschaft konstituieren wird, fällt in den Bereich seiner Selbstorganisation und bleibt abzuwarten.

In der von mir einberufenen Deutschen Islam Konferenz (DIK) werden Fragen des Zusammenlebens mit Muslimen diskutiert wie beispielsweise das praktische Verhältnis islamischer Glaubensgemeinschaften zu unserem Religionsverfassungsrecht. Ein Aspekt ist die Einführung von islamischem Religionsunterricht an deutschen Schulen. Darüber hinaus befasst sich die DIK mit wichtigen Fragen der Anerkennung der Werteordnung unseres Landes, weiteren religionsverfassungsrechtlichen Fragen wie die Einrichtung von islamischen Lehrstühlen etc., Fragen der Funktion von Wirtschaft und Medien als Brücke im Dialogprozess sowie mit Fragen der Extremismusprävention.

Die DIK finanziert sich auf Kap 0602 Titel 68509 des Haushaltsplans des Bundes.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble