Frage an Wolfgang Schäuble von Kai M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
ich danke Ihnen für Ihre, sehr ausführliche und aufschlußreiche Antwort auf meine letzte Frage. Gerade gestern hat sich jedoch wieder ein aktueller Anlaß ergeben, was mich zu einer weiteren Frage bewegt:
Vor einiger Zeit wurde eine Frau auf einer Autobahn durch einen Holzklotz ermordet, der durch die Windschutzscheibe flog. Ein Fall den ich irgendwo zwischen extremer jugendlicher Dummheit und Totschlag einordnen würde. Beunruhigend hierbei finde ich jedoch, daß die Polizei im Rahmen der Ermittlungen ("Mikado") Zugriff auf die Verbindungsdaten zehntausender Menschen erhielt, die sich in der Nähe befanden. Die Polizei hat sich auf Grund des Zugriffs auf die Vorratsdaten der Handy-Provider einen Anfangsverdacht konstruiert. Das bedeutet, daß sie ohne (!) Anfangsverdacht auf diese Daten zugegriffen hat - und ein Richter das sogar genehmigt hat. [1]
Nun kann ich im Werfen eines Holzklotzes beim besten Willen keinen terroristischen Angriff oder eine Gefahr für ein überwiegendes Rechtsgut des Staates sehen (die Frau war auch bereits tot, Wiederholungsgefahr äußerst unwahrscheinlich).
Daher meine Frage: Wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das Sie auf den Weg gebracht haben in diesem Fall in Ihrem Sinne eingesetzt?
Noch eine kleine Anmerkung zu Ihrer letzten Antwort und Ihrer Frage warum ich keine terroristische Gefahr in Deutschland sehen will: Nüchtern und objektiv gesehen ist die Chance vom Blitz getroffen zu werden deutlich höher als bei einem Terroranschlag in Deutschland ums Leben zu kommen. In Deutschland sterben ca. 1000 Menschen pro Jahr bei einem Verkehrsunfall - im Vergleich dazu ist die "terroristische Gefahr" einfach absolut irrelevant. Und wegen einer irrelevanten Gefahr bin ich nicht bereit mich in irgend einer Weise überwachen zu lassen.
Vielen Dank im Vorraus &
Freundliche Grüße
Kai Müller