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Frage von Siegfried S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble !

einer Mitteilung Ihres Ministeriums (nachzulesen unter http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/06/Abkommen__Zusammenarbeit__Bekaempfung__schwerwiegender__Kriminalitaet__Deutschland__USA.html ) entnehme ich diesen Abschnitt:

"Zum Schutz sensitiver Daten sind darüber hinaus besondere Sicherungen vorgesehen: Daten, aus denen Rückschlüsse auf die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften gezogen werden können oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens „besonders relevant“ sind. "

Welcher Art sind diese vorgesehenen (also noch nicht implementierten?) Sicherungen? Wer bestimmt, ob diese Daten "besonders relevant" sind? Ist die Freigabe oder Nichtfreigabe dieser daten nachvollziehbar und überprüfbar ?

Mit freundlichen Grüßen
S. Schlosser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlosser,

besonders sensible Daten dürfen nach dem Abkommen ausschließlich zur Verhinderung terroristischer Straftaten ausgetauscht werden. Das Abkommen sieht vor, dass diese auch nur dann zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn sie hierfür besonders relevant sind.

Die Prüfung, ob die Daten für die Verhinderung terroristischer Straftaten besonders relevant sind, obliegt jeweils der übermittelnden Stelle, in Deutschland also dem Bundeskriminalamt. Jede Übermittlung und jeder Empfang von Daten nach dem Abkommen wird protokolliert, so dass die Datenübermittlung nachträglich überprüft werden kann.

Das Abkommen ist bislang noch nicht in Kraft getreten. Für das Inkrafttreten ist in Deutschland zunächst ein Vertragsgesetz erforderlich. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu wird voraussichtlich im Oktober eingeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble