Frage an Wolfgang Schäuble von Carmen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
die Fragen von Herrn Mathhes wurden leider nicht beantwortet.Ich bitte sie doch darauf zu antworten.
Sehen Sie in der unerträglichen Namensgebung den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt?
`Welche Rechtfertigung haben die DITIB-Vertreter für diese christenfeindliche Namensgebung ihnen offeriert?
Christenfeindliche Namen beleidigen auch Gefühle und sind beängstigend.Sind christliche Gefühle weniger wert?
Desweiteren stimme ich ihnen in ihrer Aussage, es ginge um die Verkehrsbelastung, nicht zu.Durch einen Moscheebau verändert sich das ganze Umfeld und das sind wohl eher die Gründe warum viele Menschen genau dieses ablehnen.Für mich ist dieser Gedanke nachvollziehbar,denn ich möchte mir auch nicht meine Heimat Islam konform umgestalten lassen.
MFG
Carmen Schnapka