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Frage von Barbara U. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister Schäuble

Wenn ein Familienmitglied gegen ein anderes Gewalt oder andere schwere Straftaten begeht, so verliert es zu Recht seine Unterhaltsansprüche oder gilt als erbunwürdig.

Es gibt jedoch eine Lücke in dem Gesetz. s. § 1968 BGB und VG Karlsruhe, Az.: 11 K 2827/00 Urteil vom 26.09.2001 und viele andere Entscheidungen mehr

Selbst Opfer müssen für Täter aus dem Familienbereich (Vater/Mutter- Kind) für die Bestattungskosten zahlen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Opfers es zulässt. Aber auch wenn das Opfer bedürftig ist, muss es die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen und für den Täter Geld erbitten, sogar auch dann, wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben.

Sozialämter und Ordnungsämter würden sicher gern menschlicher handeln und lieber auf Schreiben der Opfer reagieren warum diese eine Zahlung der beerdigungskosten verweigern, statt Opfern zuzumuten, sich erneut mit dem Täter auseinander zu setzen. Solche Konfrontationen machen häufig erfolgreich verlaufene Therapien zunichte, die dann wiederholt werden müssen und die Lebensqualität der Opfer mindern.

Was werden Sie tun und wann, um Opfern solch Leid zu ersparen?

Barbara Uduwerella

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