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Frage von Sascha S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Sascha S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich möchte ich gerne von Ihnen wissen, warum der MdB Kurt Rossmanith der CSU in keinem Bericht des Verfassungsschutzes zu finden ist?

Kurt Rossmanith hat in einem Interview über den Generaloberst der Wehrmacht Eduard Dietl seine Einstellung wie folgt geäußert: "Generaloberst Dietl war und ist für mich auch heute noch Vorbild in menschlichem und soldatischem Handeln."

Generaloberst Dietl war ein Kriegsverbrecher und ein überzeugter Nationalsozialist. Hier einige Zitate von Dietl:

"Der Krieg ist der unerbittliche Läuterer der Vorsehung. Ich erkläre feierlich: Ich glaube an den Führer!"

"Wir müssen aus innerster Überzeugung an unseren Obersten Befehlshaber glauben und mit heiliger Begeisterung die Aufgabe, die der Führer der Wehrmacht gestellt hat – die Erringung des Endsieges – erfüllen."

Als Kriegsverbrechen werden Dietl das Erschießen von Kriegsgefangen, das "Unterhalten" einer KZ-ähnlichen Einrichtung sowie das Durchführen eines Todesmarsches mit der Erschießung schwacher Gefangener durch einen Genickschuss zur Last gelegt.
Quelle: de.wikipedia.org

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal meine Frage wiederholen. Warum der oben genannte CSU Abgeordnete trotz der Äußerung "Generaloberst Dietl war und ist für mich auch heute noch Vorbild in menschlichem und soldatischem Handeln." nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird bzw. warum er sich nicht wie andere Abgeordnete vor dem Bundestag rechtfertigen muss?

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steffens

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Steffens,

die von Ihnen kritisierte Äußerung von Herrn Abgeordneten Rossmanith über eine fortdauernde Vorbildwirkung des Generaloberst Dietl stammt meines Wissens aus dessen Schreiben Mitte der 90er Jahre an den damaligen Bundesminister für Verteidigung Volker Rühe und stand im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Diskussion über die Namensgebung einer Kaserne in Füssen.

Die gesetzliche Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung u.a. von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.

Eine Notwendigkeit zum Tätigwerden des Verfassungsschutzes halte ich in diesem Fall deshalb für abwegig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble