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Frage von Karin H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Karin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schäuble,

welche Maßnahmen werden Sie als Bundestags-Abgeordneter sowie Bundesinnen- + -verfassungsminister ergreifen gegen Datenschutzverstöße durch private Arbeitgeber vor allem zulasten von Arbeitnehmern, etwa die detaillierte Ausforschung

- des Privatlebens von Lehrlingen (vgl. Spiegel 14.6.08)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,559708,00.html

- von Gewerkschaftern, Betriebsräten und Mitarbeiterinnen durch Detektive bei Siemens, Telekom, Lidl, Edeka, Aldi u.a.

http://de.biz.yahoo.com/09062008/345/siemens-liess-betriebsraete-bespitzeln.html
http://www.nci-net.de

- auch angesichts dessen, dass bloße Selbstverpflichtungen der Verantwortlichen (auf die selbstverständliche Beachtung der Rechtsordnung/Gesetze!) evident unwirksam waren und sind ?

Mit freundlichen Grüßen

Karin Hujer
Ehemalige Betriebsrätin der Siemens AG München Hofmannstraße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hujer,

soweit Sie die Ende Mai dieses Jahres bekannt gewordenen Vorkommnisse bei der Deutschen Telekom AG ansprechen, kann ich Ihnen mitteilen, dass bereits Anfang Juni ein Treffen zwischen meinem Haus und Vertretern der Telekommunikationsbranche stattgefunden hat. Erörtert wurde die Frage, welche Maßnahmen dazu beitragen können, die datenschutzrechtlichen Vorgaben in den Unternehmen dieser Branche wirksam zu realisieren. Im Rahmen des Gesprächs einigten sich die Beteiligten auf den folgenden dreistufigen Prozess, von denen die ersten beiden Schritte bereits abgeschlossen sind:

1. Schritt: Die Deutsche Telekom AG legt den einschlägigen Arbeitskreisen der Verbände Berichte zu den aufgrund der gegenwärtigen Erfahrungen neu eingeführten Sicherungsmaßnahmen vor. Die Arbeitskreise prüfen und bewerten deren Übertragbarkeit auf die Verbandsunternehmen.
2. Schritt: Die Bundesnetzagentur, als zuständige Aufsichtsbehörde, und das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden hinzugezogen.
3. Schritt: Nach rund einem Monat soll auf einem Folgetreffen im BMI der Prozessfortschritt begutachtet werden. Dieses wird derzeit vorbereitet.

Hinsichtlich der von Ihnen des Weiteren angesprochenen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes möchte ich Sie bitten, sich an meinen insofern fachlich zuständigen Ministerkollegen für Arbeit und Soziales Scholz zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble