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Frage von Michael M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

die DITIB ist einer ihrer einflußreichsten Gesprächspartner im sog. "Dialog mit dem Islam".

Die bislang größte (DITIB-) Moschee in Deutschland ist nach einem - freundlich formuliert - blutrünstigen Massenmörder benannt: "Yavuz-Sultan-Selim-Moschee" (moschee-mannheim.de).

Wiki: » Selim war blutrünstig und unerbittlich.
Er ließ während seines Krieges gegen Ismail I. 40.000 Aleviten hinrichten, da er ein Bündnis der Aleviten mit Ismail befürchtete. ... «

http://de.wikipedia.org/wiki/Yavuz_Sultan_Selim

"Yavuz der Grausame" wollte dazu alle Christen "im Reich" ausrotten lassen.*

Meine Fragen an Sie:
Sehen Sie in der unerträglichen Namensgebung den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt?

`Welche Rechtfertigung haben die DITIB-Vertreter für diese christenfeindliche Namensgebung ihnen offeriert?

Mit freundlichen Grüßen

Michael W. Matthes
_________________

*
"Noch in Kairo ordnete er [Selim I.] die Hinrichtung von 50 000 Einwohnern an, nachdem zuvor etwa die gleiche Anzahl Schiiten von Todesschwadronen getötet worden war, die er ins gesamte Reich hatte ausschwärmen lassen.

Nicht genug damit, sollten auch alle im Reiche lebenden Christen liquidiert werden,
eine Maßnahme, deren Undurchführbarkeit der agierende Wesir ihm nur mit äußerster Mühe -
und natürlich unter Einsatz seines eigenen Lebens - verdeutlichen konnte."

Dr. Hans-Peter Raddatz, "Von Allah zum Terror?", S.140.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Matthes,

Sie wissen, dass ich im September 2006 die Deutsche Islam Konferenz (DIK) als ersten institutionalisierten Dialog zwischen Vertretern des deutschen Staates und Vertretern der Muslime in Deutschland ins Leben gerufen habe.

Eine Arbeitsgruppe der DIK hat sich intensiv mit dem grundsätzlichen Thema Moscheebau - nicht mit einzelnen Moscheebauten - in Deutschland befasst und dazu Empfehlungen vorgelegt, die vom Plenum in seinem Zwischenresümee vom 13. März 2008 angenommen wurden. In den Empfehlungen wird deutlich auf die Verantwortung der Moscheebauträger für eine gelungene Integration der Moschee in die nachbarschaftliche Umgebung hingewiesen. Der Moscheebau ist ein wichtiger Schritt zur Integration des Islam in Deutschland insgesamt. Mit dem Neubau von Moscheen verlassen die muslimischen Gemeinden die Hinterhöfe und provisorisch umgenutzten Bauten und dokumentieren ihren Willen, dauerhaft ein Teil der deutschen Gesellschaft zu sein.

In den Städten und Gemeinden ist der Bau von Moscheen allerdings nicht selten Gegenstand von Konflikten, allerdings zumeist nicht wegen der Namensgebung. Gelegentlich spielen Sorgen wegen der entstehenden Verkehrsbelastung eine Rolle. Häufig werden dabei aber auch Integrationskonflikte ausgetragen. Der Bau einer Moschee zeigt im Stadtbild die Präsenz des Islam. Er kann damit Vorbehalte auslösen und Ängste wecken. Das kann auch dann geschehen, wenn der Name der Moschee Fragen aufwirft oder gar negative Konnotationen hat. In den meisten Fällen verebbt der Konflikt, wenn nach Fertigstellung des Baus der Alltag einkehrt. Manchmal werden aber auch Einstellungen erkennbar, mit denen sich Politik und Gesellschaft über den Einzelfall hinaus auseinandersetzen müssen.

Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit umfasst auch das Recht der muslimischen Gemeinden, Moscheen zu errichten. Kommunalpolitik und Kommunalverwaltungen können darauf hinwirken, konkrete Moscheebaukonflikte zu begrenzen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Hilfreich sind eine Stadtentwicklungspolitik, die sich aktiv mit dem Bedarf und möglichen Standorten von Moscheen auseinandersetzt, und eine Öffentlichkeitsarbeit, die den Bau von Moscheen ausdrücklich befürwortet, dabei vorhandene Ängste in der Bevölkerung aber sehr ernst nimmt.

Die muslimischen Bauherren sollten durch eine rechtzeitige und sorgfältige Unterrichtung auf eine breite Akzeptanz ihres Bauvorhabens hinwirken. Dabei sollte auch erläutert werden, wer die Moschee trägt, welche Aktivitäten dort geplant sind und wie der Kontakt zu ihrer Umgebung gestaltet werden soll. Hilfreich ist auch eine möglichst weitgehende Transparenz hinsichtlich der Finanzierung. Sachdienlich kann schließlich auch Transparenz über die geplante Namensgebung sein. Werden nicht nur Flächen vorgesehen, deren Nutzung wie bei einer Fleischerei für halal-Fleisch oder der Wohnung für den Imam einen engen Zusammenhang mit der Religionsausübung aufweist, sondern z. B. aus Gründen der Finanzierung zusätzlich gewerbliche Einrichtungen oder Wohnungen errichtet, ist darauf zu achten, dass städtebauliche oder Integrationsprobleme nicht verschärft werden.

Bauherren und die Nachbarschaft tragen somit gemeinsam Verantwortung dafür, dass die Diskussion über den Bau von Moscheen in jeder Hinsicht sachlich geführt wird, um das gegenseitige Verständnis zu fördern.

Über die Arbeiten der DIK können Sie sich unter
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_121560/sid_8318A59CB5F9ABC7CEF17189511F7077/Internet/Navigation/DE/Themen/Deutsche__Islam__Konferenz/deutscheIslamKonferenz__node.html__nnn=true näher informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble