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Frage von Albrecht K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Albrecht K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

"Zuwanderer, die Deutsche werden wollen, müssen ab dem 1. September einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Den Aspiranten werden aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen zum gesellschaftlichen und politischen System der Bundesrepublik 33 vorgelegt, mindestens 17 davon müssen richtig beantwortet werden. Nach dem sogenannten Multiple-Choice-Verfahren können die Test-Teilnehmer aus mehreren möglichen Antworten auswählen. Der Gesamtfragenkatalog wird veröffentlicht, so dass sich jeder auf den Test vorbereiten kann.

Gefragt wird im Einbürgerungstest etwa nach der Zahl der Bundesländer, dem Alter der Volljährigkeit sowie nach Hauptstadt und Wappen des jeweiligen Bundeslandes. Die Vorlage des Innenministeriums befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll Mitte Juli im Kabinett beraten werden. Abgelegt werden sollen die Tests bei Volkshochschulen oder ähnlichen Institutionen. Kinder und Jugendliche unter 16, Behinderte und altersbedingt Beeinträchtigte sind von dem Test befreit. Die Bundesländer haben ergänzend die Möglichkeit, auf den Test vorbereitende Einbürgerungskurse anzubieten. "

(Quelle: http://afp.google.com/article/ALeqM5iQYIQ6rz4EFL2gmvxvXUR-U9IvOA)

33 Fragen aus einem vorher bekannten Katalog von 310 ziemlich einfachen (s.o.) Fragen, von denen man gerade einmal 50% richtig haben muß. Zusammen mit einem Vorbereitungskurs, in dem man einfach die richtigen Fragen auswendig lernt, ist dieser Test ziemlich trivial.

Meine Frage: welche Ziele verbinden Sie mit diesem Einbürgerungstest (wenn ihn sowieso mehr oder weniger jeder bestehen kann) und wäre statt dessen nicht ein Punkteschema wie in Kanada (http://www.canadajournal.ca/Einwanderung_Skilled.htm) besser, damit wirklich nur die Einwanderer ins Land kommen, die wir in Deutschland auch benötigen?

Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Klein

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Sehr geehrter Herr Klein,

bei dem Thema "Einbürgerung" und "Einbürgerungstest" als eine der Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geht es nicht mehr um die Frage, welche Einwanderer nach Deutschland kommen sollen oder wen Deutschland benötigt. Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, lebt in der Regel bereits seit mindestens acht Jahren hier und hat einen gesicherten Aufenthaltsstatus.

Der Einbürgerungstest hat daher nicht den Zweck, bestimmte Einwanderer "auszusortieren", sondern zu prüfen, ob der Einbürgerungswillige bereits über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt, die zur Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten und für ein gedeihliches Miteinander notwendig sind. Dabei wird von dem Einbürgerungswilligen nicht mehr, aber auch nicht weniger an Wissen verlangt, über das jemand verfügen sollte, der mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss besitzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble