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Frage von Harald J. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Harald J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble!

Unter dem Vorwand der Terrorabwehr wird der Bürger immer mehr kriminalisiert. Seine demokratischen Rechte werden minimalisiert bis keine über sind. Ich betrachte diese Entwicklung aus Afrika wo ich beruflich tätig bin. Das Innenministerium, mit Unterstützung der Parteien und EU, hat Gesetze und Bestimmungen im Rahmen der inneren Sicherheit verabschiedet die mich / uns als Bürger grundsätzlich als kriminell darstellen. Wenn ich nach Deutschland fliege werde ich am Flughafen erstmal als Terrorist behandelt. Erst durch die menschenunwürdige Behandlung des Sicherheitspersonales darf ich mein Heimatland betreten.
Diese Sicherheitschecks kosten soviel Zeit dass der Anschlussflug, bei einer Aufenthaltszeit von 2 (zwei) Stunden, nicht erreichbar ist.
Alle diese Anordnungen betreffen nicht die Abgeordneten der Parlamente, die haben Sonderrechte, kein Parlamentarier muß eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen. Wo bleibt der Gleichheitsgrungsatz nach dem GG?
Nach dem BGB bin ich unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Warum gilt das nicht für Flugreisen, meinen PC und meine Steuererklärung? Ich muß den Behörden nachweisen das ich korrekt gehandelt habe, die Behörde nicht.
Sind wir noch ein Rechtsstaat oder nicht?
Gelten unsere Bürgerrecht noch oder nur wenn es der Verwaltung, Behörden, Politikern passt?
Wir leben nicht in einer Demokratie sondern in einem Staat der von Parteien und Behörden beherrscht wird und die Parteien denken nicht an Ihren Auftrag "zum Wohle des Volkes" sondern nur an der eigenen Macht und deren Erhalt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Juette,

die bestehende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus stellt wie in anderen westlichen Staaten auch die Politik und Regierung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit müssen vor allem die zu schützenden Menschen und Grundprinzipien unseres Zusammenlebens im Zentrum politischer Entscheidungen stehen, ohne Freiheitsrechte unverhältnismäßig zu beschränken.

Notwendige Sicherheitsmaßnahmen wie die von Ihnen exemplarisch genannten Passagierkontrollen an Flughäfen erfordern dabei teilweise Einschränkungen und Unannehmlichkeiten für den Bürger. Ohne diesen Beitrag wäre eine wirksame Abwehr terroristischer Gefahren nicht möglich und Sicherheit, ohne die Freiheit auch nicht gelebt werden könnte, nicht zu gewährleisten.

Die vereitelten Anschläge in London im August 2006, die Ereignisse am Flughafen Glasgow im Juni 2007 und die vereitelten Pläne eines Sprengstoffsanschlags mit Flüssigsprengstoff durch drei im September 2007 in Deutschland aufhältige Terroristen zeigen, dass der Flugverkehr weiterhin im Fokus terroristischer Aktivitäten steht. Die Sicherheitskontrollen dienen konkret dem Schutz des Lebens von Passagieren und Besatzung.

Entgegen Ihrer Annahme gelten die Sicherheitskontrollen an Flughäfen grundsätzlich auch für Parlamentsabgeordnete, Parteifunktionäre und Behördenmitarbeiter. Aus operationellen Gründen ist lediglich ein sehr enger Personenkreis, zu dem neben dem Bundespräsidenten und den Regierungschefs der Länder u.a. auch die Vorsitzenden der Fraktionen und Parteien zählen, hiervon ausgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble