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Frage von Johannes B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Johannes B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister,

am vergangenen Freitag war ja wieder Bundesratssitzung. Unter Anderem wurde beschlossen, das BGB, FGG und Personenstandsgesetz zu ändern. Ein Prüfung dieser Gesetzesänderungen auf Verfassungskonfomität ist nicht vorgesehen (Bundesrat.de / Parlamentsmaterialien / Tagesordnung Plenum / 844. Sitzung / Drucksachen 281/08 und 281/08(B)).
Es geht um die Entziehung von Kindern staatlicherseits.
Die Änderung des Freie Gerichtsbarkeitsgesetzes erlaubt es den Jugendämtern jetzt, ohne daß ein konkreter Grund vorliegt, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen. In der DDR hieß die entsprechende Formulierung: wenn Grund zur Annahme besteht.
Weiterhin bekommt das Jugendamt, mit dem Gutachten eines Sozialpädagogen ausgestattet, sage und schreibe einen Monat Zeit, bevor ein Gericht in einer Kindesentzugssache befinden muß, ein Monat, in dem das Kind bereits der Familie weggenommen wurde.
Stellen Sie sich bitte einmal eine Familie vor, der die Kinder weggenommen werden, von Amts wegen, ohne Grund und ohne richterlichen Beschluß.
Wie ist es möglich, einer Behörde, die in der Vergangenheit bereits wiederholt ihre Unzuverlässigkeit gezeigt hat, eine derartige Macht über Familien zu geben?
Warum beschließt der Bundesrat des weiteren, dieses Gesetz n i c h t auf Verfassungskonformität zu überprüfen?
Außerdem wurde das Personenstandsgesetz derart geändert, daß das Familiengericht seitens des Standesamtes benachrichtig werden muß, wenn ein Mensch mit Kindern jemanden heiratet, der gesetzlich betreut wird.
Ich sehe in diesen Gesetzesänderungen weniger besseren Schutz für Kinder - der war auch vorher schon gewährleistet, lediglich haben die Jugendämter schlicht nicht ihres Amtes gewaltet, wodurch es zu Todesfällen kam - ich meine, daß hier ein Druckmittel geschaffen worden ist, um nichtangepasstes Verhalten, daß ansonsten nicht justizabel ist, furchtbar ahnden zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Buhlmann, Berlin, 02/06/2008

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