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Frage von Holger W. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Holger W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schäuble,

würden Sie mir bitte sagen, auf welcher Rechtsgrundlage die Garage der mutmasslichen Terroristen im Sauerland durch die Polizei betreten wurde, um die Kanister auszutauschen? Bitte keine Abhandlungen darüber, ob das moralisch richtig oder falsch, gut oder böse war. Ich hätte nur gerne den Paragraphen gewußt!

Ich würde Ihnen diese Frage, die ich übrigens schon Herrn Wiefelspütz vergeblich gestellt habe, nicht stellen, wenn ich nicht erst vor wenigen Tagen hätte beobachten dürfen, wie Polizisten a) rechtswidrig eine Personenkontrolle durchführten (rechtswidrig, weil die klar definierten Bedigungen des PolG nicht erfüllt waren) und dabei b) ebenfalls rechtswidrig das Handy der völlig eingeschüchterten Mädchen durchsucht wurden, was nach dem jüngsten Urteil des BVerfG ein so tiefgreifender Eingriff in die Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen darstellt, daß selbst dann, wenn ein Tatverdacht vorgelegen hätte, dies ohne richterlichen Beschluß nicht hätte durchgeführt werden dürfen.

Da auch Ihr Kollege Jung öffentlich damit prahlte, daß ihm das Grundgesetz im Zweifel völlig egal ist, was diesen Mann für dieses Amt m.E. absolut disqualifiziert, frage ich mich ernsthaft, ob es in unserem so hochgelobten Rechtsstaat nicht inzwischen Gang und Gäbe ist, daß sich die Staatsmacht, egal auf welcher Ebene, bewußt über Recht und Ordung hinwegsetzt, wenn man sich nur moralisch auf der richtigen Seite wähnt.

mgf Holger Wiechmann

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